Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen#print

Das Fachbuch "Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen" hilft bei der Gestaltung von barrierefreien Freiräumen im privaten und öffentlichen Bereich. Was ist zu beachten, damit Bewegungsflächen für alle nutzbar sind?

Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger

für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.

Webinar Öffentlicher Raum im Februar 2025

Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur

Freiraum nach DIN 18040 und weiteren Regelwerken

Von Bernhard Kohaupt und Johannes Kohaupt

Titelbild des Buches Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagenzwei Fahrgassen nebeneinanderschmaler befahrbarer Streifen auf einem gepflasterten Platz vor einer KircheAbgefräster Natursteinbelag in Marburg (Quelle: Rinn-Beton Gießen

"Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen" hilft Architekten, Ingenieuren und Planern bei der Gestaltung von barrierefreien öffentlichen und privaten Freiräumen. Das Handbuch berücksichtigt alle relevanten Regelwerke, wobei der Schwerpunkt auf den neuen Anforderungen der DIN 18040-3 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" liegt.

Barrierefreiheit hat das Ziel, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Daher müssen nicht nur Gebäude, sondern auch deren Umfeld und der gesamte öffentliche Raum barrierefrei sein. Das Handbuch vermittelt die rechtlichen Grundlagen und betrachtet Bauelemente und Komponenten, die für eine barrierefreie Gestaltung von besonderer Bedeutung sind. Der Verkehrsraum wird sowohl im Hinblick auf den Straßenraum als auch den öffentlichen Personennahverkehr behandelt. Dabei zeigen die Autoren anhand von Beispielen konkrete Lösungen im Detail, z. B. für Querungsanlagen oder Haltestellen. Auch der urbane Freiraum sowie Park- und Außenanlagen werden ausführlich erläutert, z. B. Fußgängerzonen, Grünflächen sowie Spielplätze und Gartenanlagen im direkten Wohnumfeld.

Anschauliche Fotos und Beispielprojekte, Planungstipps, Gastbeiträge von Menschen mit Behinderung und Fachplanern sowie eine umfassende Checkliste und ein Glossar zu den wichtigsten Fachbegriffen runden die Praxisorientierung des Buches ab.

Inhalt

  • Grundlage und Regelwerke
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Anforderungen
  • Bauelemente und Komponenten
  • Barrierefreier Verkehrsraum - Straßenraum
  • Barrierefreier Verkehrsraum - ÖPNV
  • Urbaner Freiraum
  • Park- und Außenanlagen
  • Glossar

Leseprobe

2.2.2 Oberflächen, Stufen und Gefälle

Damit Bewegungsflächen für alle nutzbar sind, muss der Bodenbelag eben und für Rollstuhl- und Rollatornutzer erschütterungsarm berollbar, gleichzeitig aber auch rutschfest sein. Dies ist bei bituminös oder hydraulisch gebundenen Oberflächen und auch bei Betonplatten in der Regel gewährleistet. Bei Betonpflaster hängt die Nutzbarkeit stark von der Art und Ausführung ab, die Fasen und die Fugen sollten möglichst gering sein.

Für Natursteinpflaster eignen sich am besten geschnittene Steine, die auch geflammt werden können, um die Rutschfestigkeit zu gewährleisten. Auch hier ist auf die Ausführung der Fugen zu achten. Wassergebundene Decken sind dann geeignet, wenn sie richtig gebaut und gut gewartet werden. Eine regelmäßige Bewitterung ist dabei Voraussetzung.

Die Anforderungen an Bewegungsflächen gelten auch für alle Randeinfassungen, Rinnen oder Fahrbahnen, die begangen oder überschritten werden müssen. Für Muldenrinnen ist die Tiefe auf ein Dreißigstel ihrer Breite begrenzt. Bodenindikatoren stellen eine unvermeidliche Beeinträchtigung dar, da ihre Wirkung gerade darauf beruht, dass sie taktil wahrzunehmen sind.

Als Grenzwerte für die Rutschfestigkeit nennt die DIN 18040: "einen SRT-Wert > 55 oder einen R-Wert von mindestens R 11 oder von mindestens R 10/V4. Bei Bodenbelägen, deren Rutschhemmung nicht mit dem SRT-Messverfahren ermittelbar ist (z. B. Bodenindikatoren), muss der R-Wert nach DIN 51130 nachgewiesen werden." (DIN 18040-3, Punkt 4.4)

Denkmalpflege und Gestaltung stehen häufig in Konflikt mit diesen Anforderungen. Dann müssen Lösungen im Einzelfall gefunden werden. Natursteinpflaster kann unter Umständen abgefräst werden, was aber sehr aufwendig ist. Wenn besondere Fahrgassen eingefügt werden, können diese zusätzlich auch für Blinde und Sehbehinderte eine Leitfunktion übernehmen.

Barrierefreie Bewegungsflächen dürfen keine Stufen oder Schwellen enthalten. Kanten bis zu einer Höhe von 3 cm sind für die meisten Rollstuhlfahrer zwar ein Hindernis, können aber noch bewältigt werden. Viele Rollatornutzer sind empfindlicher gegenüber geringen Kanten als Rollstuhlfahrer. Diese Gruppe ist erst im Zuge des demografischen Wandels ins Blickfeld geraten. Da es sich meist um ältere Menschen handelt, sind sie weniger aktiv, ihre Belange zu vertreten.

Für viele Blinde und Sehbehinderte sind 3 cm die Mindesthöhe, um eine Kante mit dem Langstock sicher wahrnehmen zu können. Deshalb galt der 3 cm-Bord lange als Kompromiss, um an Querungsstellen eine für alle erkennbare, aber auch überwindbare Grenze zur Fahrbahn zu markieren. Sind höhere Stufen vorhanden, müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer Umgehungsmöglichkeiten angeboten werden.

Längere Gefällestrecken sind für viele Personen schwer zu bewältigen. Gehwege dürfen bis zu 3 % Gefälle haben, bis 10 m Länge auch 6 % (siehe Tabelle). Über sehr kurze Strecken sind auch steilere Abschnitte zulässig, bis zu 12 % auf höchstens 1 m Länge. Ansonsten sind Rampen oder Aufzüge anzuordnen, während Blinde und Sehbehinderte auch über Treppen geführt werden können.

Bei ungünstigen topografischen Bedingungen ist die Begrenzung des Gefälles auf 6 % nur schwer einzuhalten, auch straßenbegleitende Gehwege können oft steiler sein. Deshalb sind in Österreich und der Schweiz im Einzelfall auch steilere Gefällestrecken möglich, allerdings mit besonderen Auflagen: Bei mehr als 10 % Gefälle sollen z. B. Handläufe vorgesehen werden (vgl. SN 640 075 "Fussgängerverkehr Hindernisfreier Verkehrsraum" [2014], Anhang 6.1; ÖNORM B1600 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen" [2013], 3.1.1.3). Gefällestrecken dieser Art sind natürlich nicht mehr für alle passierbar, eine Treppe wäre aber trotzdem eine schlechtere Alternative.

Zulässiges Gefälle nach DIN 18040-3
Gefällerichtung/-strecke Länge Gefälle
Längsneigung Wege bis 3 %
Längsneigung Wege bis 10 m bis 6 %
Längsneigung Rampen bis 6 m bis 6 %
Längsneigung Zwischenpodeste mindestens 1,50 m bis 3 %
Längsneigung Kurzstrecke bis 1 m bis 12 %
Querneigung Wege bis 2%
Querneigung ohne Längsneigung bis 2,5 %
Querneigung auf Rampen 0 %

Planungstipp: Alternative Wegeführung

Ist das Gefälle auf 6 % begrenzt, sind oftmals weite Umwege erforderlich. In diesem Fall kann es trotz der Vorgabe sinnvoll sein, steilere Gefällestrecken oder Rampen zu bauen und zusätzlich einen alternativen Weg oder einen Aufzug anzubieten.

Die Querneigung ist für viele Gehbehinderte unangenehm, für Rollstuhlfahrer kann sie gefährlich sein:

"Nicht nur Längsgefälle können Rollstuhlfahrern das Leben schwer machen – auch Quergefälle stellen bereits ab etwa zwei Prozent und in Abhängigkeit vom Bodenbelag für manche Personen eine eigenständig unüberwindbare Barriere dar. Das Fahren mit überwiegend oder nur einem Arm ist extrem ermüdend und der Rollstuhl ist stets bestrebt, dem Gefälle folgend seinen eigenen Weg zu suchen. Dies kann durchaus zu gefährlichen Situationen und zu Unfällen führen, wie zum Beispiel, wenn jemand im Rollstuhl sitzend einen zwölf Zentimeter hohen Bordstein herunterkippt – in den fließenden Straßenverkehr hinein."(Niepel/Emmrich, 2005, S.125)

Das Quergefälle ist daher auf 2 % zu begrenzen, und nur wenn die Entwässerung sonst nicht gewährleistet ist, darf sie auf 2,5 % erhöht werden. Bei Rampen ist Quergefälle grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Buch "Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen" inkl. Ergänzungsband zu Bodenindikationen nach DIN 32984 bestellen:

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