Kommentar und Planungsempfehlungen zu Grundsätzen, zur Konstruktion und zu Orientierungshilfen bei Handläufen an Treppen, Rampen und Brüstungen

Leseprobe

Grundsätze

DIN 18040-1/DIN 18040-2, Abschnitte 4.3.6.3 (Originaltext)

Treppe ohne Geländer und Handlauf in einem WohnhausTreppe mit Stufenmarkierung und Handlauf in einem öffentlich zugänglichen Gebäudeunvorbildlicher Handlauf an einer Treppe in einem öffentlich zugänglichen GebäudeHandlauf an einer Treppe im Innenbereichkontrastreiche Handläufe und Stufenmarkierung an einer Treppe in einer SchulePerson fährt mit der Hand über ein taktiles Handlaufschild.

Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten. Das wird erreicht, wenn

  • sie in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm angeordnet sind, gemessen lotrecht von Oberkante Handlauf zu Stufenvorderkante oder OFF Treppenpodest/Zwischenpodest;
  • sie an Treppenaugen und Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden;
  • die Handlaufenden am Anfang und Ende der Treppenläufe (z. B. am Treppenpodest) noch mindestens 30 cm waagerecht weiter geführt werden.

Abschnitte 4.3.8.3 und 4.3.7.3

An Rampenläufen und Rampenpodesten ... sind beidseitig Handläufe vorzusehen.

Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm über OFF der Rampenläufe und Rampenpodeste anzubringen.


Kommentar

Handläufe sind bei Verkehrsflächen, besonders bei Treppen und Rampen, aber auch etwa bei Terrassen, die entscheidende Gehhilfe und Orientierungshilfe für ältere, gehbehinderte, sehbehinderte oder blinde Personen. Sie erleichtern das Gehen und Steigen und schützen vor Stürzen. Bei Rampen haben sie für Rollstuhlbenutzer nur als Absturzsicherung Bedeutung. Sie sind in barrierefreien baulichen Anlagen aus Sicherheitsgründen beidseitig und - soweit möglich - durchgehend zu führen. Die beidseitige Anordnung berücksichtigt die Tatsache, dass (...)

Planungsempfehlungen

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brüstungshöhen bzw. Absturzhöhen, z.B. von 90 cm, 100 cm oder 110 cm ü. OFF, bleiben von den Vorgaben zur barrierefreien Handlaufhöhe unberührt. Bei abweichenden Absturzhöhen, außer 90 cm ü. OFF, ist der Handlauf getrennt von der Absturzsicherung anzuordnen. (...)

Konstruktion und Formgebung

DIN 18040-1/DIN 18040-2, Abschnitte 4.3.6.3 (Originaltext)

Die Handläufe sind so zu gestalten, dass sie griffsicher und gut umgreifbar sind und keine Verletzungsgefahr besteht. Das wird erreicht mit

  • z. B. rundem oder ovalem Querschnitt des Handlaufs und einem Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm;
  • einem lichten seitlichen Abstand von mindestens 5 cm zur Wand oder zu benachbarten Bauteilen (DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.8.3, Anstrich 2; DIN 18040-2 Abschnitt 4.3.7.3, Anstrich 2);
  • Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;
  • abgerundetem Abschluss von frei in den Raum ragenden Handlaufenden z. B. nach unten oder zu einer Wandseite.

Kommentar

Bei alten oder behinderten Menschen ist die Feinmotorik der Arme oder Hände oft eingeschränkt. Für Ihre sichere Fortbewegung, vor allem auf Treppen und Rampen, ist besonders wichtig, dass Handläufe griffsicher und gut umgreifbar nach Material und Oberfläche bzw. nach Dimension und Formgebung sind und so einen guten Halt geben. (...)


Planungsempfehlungen

Aus einseitig verstandenen formalen Gründen werden als Handläufe oft brettartige Rechteckprofile oder Bohlen waagerecht oder senkrecht, vielfach scharfkantig und meist überdimensioniert angeordnet. Bei diesen Profilen ist ein Umgreifen nicht möglich, sie bieten den Benutzern wenig Sicherheit. Sie sollten grundsätzlich vermieden werden. Als optimale Durchmesser werden, in Verbindung mit der in der Norm vorgeschlagenen Formgebung, im Sanitärbereich 30 mm - 35 mm und für alle sonstigen Handläufe 35 mm - 42 mm empfohlen.

Handlaufbefestigungen an Geländern oder Wänden sollten so vorgesehen werden, dass Benutzer an keiner Stelle durch Einengungen, Befestigungselemente o. Ä. gezwungen werden, den Handlauf loszulassen. Handlaufkonsolen sollten grundsätzlich (...)


Orientierungshilfen

DIN 18040-1/DIN 18040-2 - Abschnitte 4.3.6.4 (Originaltext)

Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben.

DIN 18040-1: Handläufe sollten taktile Informationen zur Orientierung, wie Stockwerk und Wegebeziehungen, erhalten. Die Hinweise sind am Anfang und Ende von Treppenläufen auf der von der Treppe abgewandten Seite des Handlaufes anzubringen. Sie sind in geschlossene Orientierungs- und Leitsysteme zu integrieren, siehe auch 4.4.

DIN 18040-2: ANMERKUNG In Gebäuden mit mehr als 2 Geschossen können Handläufe mit taktilen Informationen zur Orientierung, wie z. B. Stockwerksangaben sinnvoll sein. Hinweise hierzu enthält die Broschüre des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes: "Richtlinien für taktile Schriften".

Kommentar

Handläufe haben neben ihrer Sicherheitsaufgabe auch eine wichtige Leitfunktion. Daher werden die kontrastreiche Gestaltung der Handläufe auf ihrer Unterkonstruktion bzw. vor Wänden zugunsten von Sehbehinderten und tastbare Hinweise für Blinde zur Orientierung im Raum gefordert.


Planungsempfehlungen

Die kontrastreiche Gestaltung der Handläufe wird für barrierefreie Gebäude empfohlen. Ein Kontrastwert K, also der Leuchtdichteunterschied für die Farbgestaltung der oben genannten Bauteile wird in der Norm nicht genannt. Auf DIN 32975:2009-12, Abschnitt 3.3, wird verwiesen.

Taktile Hinweise für Blinde oder Sehbehinderte an Handläufen sind möglichst als Teil von Leitsystemen zu planen. Sie sollten jedoch nicht überfrachtet werden. Sinnvoll sind Angaben zur jeweiligen Geschossebene und zur Laufrichtung oder zum Anfang und Ende von Treppen oder Rampen.

(...)

Der vollständige Fachbeitrag "Barrierefreie Handläufe - Kommentar" steht hier zum Downloaden bereit.

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