Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte Pflegeeinrichtungen#print

Anforderungen an das Barrierefreie Bauen nach DIN 18040 Teil 1+2+3
Bedarfsgerechte und barrierefreie Lösungen für alle Bereiche
DIN 18040: Zielkonflikte bei der Bauplanung, nicht alle Regelungen sind hilfreich.

Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte

Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen, technischen und medizinischen Anforderungen (Stand März 2022)

Herausgeber: Insa Schrader

Eine Seite der Online-Ausgabe Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte nach DIN 18040

Die DIN 18040 ersetzt in weiten Teilen die bisher gültigen Vorgaben an das Barrierefreie Bauen. Das stellt Einrichtungen, z. B. im Bereich Betreutes Wohnen vor ganz neue Aufgaben. So wurden erstmals sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören oder Tasten oder die speziellen Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern berücksichtigt. Zudem bieten neue, flexiblere Maßvorgaben jetzt mehr Gestaltungsspielraum, um Einrichtungen noch besser an spezielle Bedürfnisse anzupassen.

Dieser Ratgeber zeigt, wie mit bedarfsgerechten und praktischen Lösungen nicht nur die Anforderungen der aktuellen Normen sicher erfüllt, sondern gleichzeitig den Betroffenen und Ihrem Pflegepersonal der Alltag erleichtert werden kann. Hinweise zu Besonderheiten bei unterschiedlichen Nutzungsarten und Krankheitsbildern runden das Thema sinnvoll ab.

Barrierefreiheit ist mehr als die DIN 18040!

Barrierefreies Bauen bedeutet heute nicht nur Bauen nach den Regeln von Normen und VDI-Richtlinien. Barrierefreiheit beinhaltet auch die Teilhabe der Menschen z. B. an der Planung ihres neuen Gemeindezentrums oder dass Sanitäranlagen im Prinzip von "Design for all" für jeden jederzeit eigenständig nutzbar sind.

Insa Schrader, die ab März 2020 für "Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte" als Herausgeberin tätig ist, beschreibt wie solche ganzheitlichen Konzepte aussehen können. Anhand einiger Beispiele von Schulbauten und Sportanlagen erläutert sie anschaulich, dass Barrierefreiheit vielmehr zum Begriff für allumfassende Nutzbarkeit von Gebäuden wird. Sie zeigt auf, dass kooperative Planungsprozesse immer mehr zur barrierefreien Quartiersentwicklung im Kontext von Wohnen, öffentlichem Raum und Mobilität dazu gehören.

Demenzsensible Gestaltung des räumlichen Umfelds in der Pflege

Architektur für ältere Menschen und Menschen mit Demenz berücksichtigt alters- und krankheitsbedingte Beeinträchtigungen mit dem Ziel, Sicherheit, Orientierung und Wohnlichkeit zu bieten. Es ist wichtig, dass in dem Maß, in dem die Anpassungsfähigkeit des Menschen an seine Umgebung abnimmt, die gebaute Umwelt unterstützend gestaltet wird.

Birgit Dietz erläutert anhand eines Forschungsprojektes, welche Maßnahmen sich zum äußeren Erschließungskonzept sowie zur inneren Struktur und Ausstattung von Räumen anbieten. Hierbei betrachtet sie vor allem die Aspekte Barrierefreiheit, Licht, Akustik, Raumklima und Ankommen/ Orientierung/ Wayfinding. Darüber hinaus werden die Themen Informations- und Leitsystem im Haus, Farbe/Leuchtdichtekontrast, Möblierung, horizontale/vertikale Erschließung und die Gestaltung der Freibereiche besprochen.

Sporthallen

Ulrike Rau geht darauf ein, welche Anforderungen an Sporthallen gestellt werden, um die Nutzungsmöglichkeiten für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen zu verbessern. Hierbei betrachtet sie nicht nur verschiedene Boden- und Wandbeläge, sondern auch auf die Ausstattung von Umkleiden, Geräteräumen und Zuschaueranlagen.

Ihre Vorteile

  • Erfahrene Experten kommentieren ausführlich und leichtverständlich die DIN 18040 Teile 1-3 und bieten hilfreiche Checklisten zur Einhaltung der Anforderungen
  • Eine Übersicht über medizinische Grundlagen ermöglicht, nicht nur aktuelle Einschränkungen und Handicaps zu berücksichtigen, sondern vorwegnehmend mögliche Erkrankungen zu bedenken.
  • Erhöhte Sicherheit von der Gebäudegestaltung bis zur technischen Ausstattung durch technische Hilfsmittel, praktische Einbauten und sinnvolle Schutzmaßnahmen.
  • Die barrierefreie Freiflächenplanung und die Gestaltung von Außenanlagen wird ausführlich erläutert
  • Interessante Beispiele aus der Praxis zu unterschiedlichen Nutzungsarten geben Anregungen für die eigenen Projekte

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen an das barrierefreie Bauen | Medizinische Grundlagen | Barrierefreie Gebäudeplanung | Barrierefreie Freiflächenplanung und Gestaltung von Außenanlagen | Gestaltung von Innenräumen und technische Ausstattung | Besonderheiten bei unterschiedlichen Nutzungsarten | Realisierte Beispiele aus der Praxis

Leseprobe

Anforderungen an das barrierefreie Bauen - DIN 18040: Zielkonflikte bei der Bauplanung lösen

Diagramm Bewohnerstruktur DemenzGrafik die die selbständige Duschennutzung zeigtGrafik die die Bewohnerstruktur hinsichtlich der Mobilität zeigtzwei Türen sind zu sehen, eine mit visuellen Kontrast und die andere ohneGrafik die den möglichen Armwinkel von Rollstuhlfahrern zeigtGrafik die den möglichen Armwinkel von einer jungen und einer alten Frau zeigt

Die Anforderungen an die Architektur und die Erwartungen an die Umgebungsgestaltung sind je nach Nutzergruppe unterschiedlich. Zum Planen barrierefreier Pflegeeinrichtungen wird meist auf die DIN 18040 verwiesen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind diese Vorgaben aber nicht immer hilfreich. Zudem bestehen Zielkonflikte zwischen Nutzergruppen, wie an Demenz erkrankten Menschen, Pflegekräften, Rollstuhlfahrern und Besuchern. Die Norm bietet allerdings Gestaltungsspielraum – und dieser sollte genutzt werden.

Demenzerkrankungen

Mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch das Risiko an einer Demenz zu erkranken: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft rechnet mit einer Steigerung von aktuell 1,7 Millionen auf knapp 3 Millionen Erkrankte im Jahr 2050. Eine Vielzahl von Krankheiten kann eine Demenz verursachen, wobei die Alzheimer-Krankheit mit etwa 60 % die häufigste Ursache darstellt. Bei der Alzheimer-Demenz kommt es durch krankhafte Prozesse im Gehirn zu einem allmählichen Absterben von Nervenzellen, sodass dessen Funktionsfähigkeit nachlässt. Zunächst fallen Störungen im Kurzzeitgedächtnis auf, später ist auch das Langzeitgedächtnis betroffen. Aufmerksamkeit, Orientierung, Sprache, zielorientiertes Handeln usw. lassen im Verlauf der Erkrankung nach. Oft treten begleitend depressive Symptome, Änderungen im Antriebs- oder Sozialverhalten bzw. Aggressionstendenzen auf.

Demenz, vaskuläre

Nach der Alzheimer-Demenz ist die vaskuläre Demenz die zweithäufigste Demenzerkrankung im Alter. Hier führen arteriosklerotische Veränderungen der Blutgefäße ("Verkalkung") des Gehirns zu Symptomen, die denen der Alzheimer-Demenz sehr ähneln. Neben der Alzheimer-Demenz und der vaskulären Demenz gibt es weitere, seltener auftretende Demenzerkrankungen. Einige werden, ähnlich wie bei der Alzheimer-Krankheit, durch einen Nervenzelluntergang verursacht, anderen liegen z. B. Infektionen, Entzündungen des Gehirns oder Stoffwechselerkrankungen zugrunde.

Hinzu kommt, dass heute unterschiedlichste Phänomene unter dem Oberbegriff "Demenz" zusammengefasst werden. Auch das, was noch in der Generation unserer Großeltern als durchaus übliche Altersvergesslichkeit eingestuft wurde, gilt heute als demenzielle Erkrankung. Viele der Erkrankten haben mehr und mehr Probleme, sich in der Umwelt zurechtzufinden. Wenn aber sich der Mensch nicht mehr an die Umwelt anpassen kann, dann muss sich die Umwelt auf den Menschen anpassen.

Anforderungen

Architektonische Lösungen für Pflegeeinrichtungen sollten daher nicht nur die eingeschränkte Mobilität berücksichtigen, sondern auch kognitive Einschränkungen. Für barrierefreie Sicherheit und Orientierung müssen die Planer bauliche Maßnahmen auf unterschiedliche Nutzergruppen und auf sich mit der Zeit wandelnde Anforderungen abstimmen.

TÜV SÜD-Befragung zu Nutzern und ihrer Mobilität

Vorgaben und Regelwerke

Zur Unterstützung der Menschen mit körperlichen Einschränkungen gibt es bereits hilfreiche normative Vorgaben und Regelwerke zur Barrierefreiheit. Meist dient die DIN 18040, Teil 2, als Grundlage für die Planung. Dieser Normenteil ist allerdings auf den Wohnbau ausgerichtet. Das selbständige Wohnen unterscheidet sich jedoch deutlich vom assistierten Wohnen, z. B. in einer Pflegeeinrichtung. Diese ist zugleich Arbeitsplatz für Pflegekräfte, weshalb Lebens- und Arbeitswelten aufeinander treffen. Daher muss im Vorfeld geklärt werden, welche Anforderungen in einer konkreten Einrichtung tatsächlich vorliegen.

Befragung bayerischer Pflegeeinrichtungen

Eine Arbeitsgruppe der TÜV SÜD hat mit Unterstützung von u. a. der Caritas Diözese Würzburg e. V., dem Kreisverband Starnberg des Bayrischen Roten Kreuzes und der Bayerischen Architektenkammer dafür bayerische Pflegeeinrichtungen ohne abgeschlossenen Demenzwohnbereich befragt. Über die Hälfte der Bewohner sind dement. Nahezu 80 % der Bewohner benötigen eine Assistenz oder Hilfsmittel für das Duschen. Aus Sicherheitsgründen sehen die meisten Einrichtungen dafür sogar grundsätzlich eine Assistenz vor. Von den 37 % Rollstuhlnutzern sind nur ein Viertel "normenkonforme" bzw. "mobile" Rollstuhlnutzer, die ihren Rollstuhl vollumfänglich selbst bedienen können. Grundsätzlich ist der Assistenzbedarf aufgrund der Einschränkungen hoch. Doch wer ist wie stark und von welchen Einschränkungen betroffen?

Schutzziele und klare Richtlinien

Die DIN 18040 thematisiert zum einen motorische "Einschränkungen des Bewegungsvermögens insbesondere der Arme, Beine und Hände" und verweist darauf, dass dadurch Mobilitätshilfen oder Rollstühle erforderlich werden können. Zum anderen werden sensorische Einschränkungen genannt. Beispiele sind ein beeinträchtigter Hör- oder Sehsinn. Entscheidend ist, dass Schutzziele formuliert werden, wie "Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein" bzw. "Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein".

Richtlinien für Barrierefreiheit

Die Norm enthält darüber hinaus klare Richtlinien, unter welchen baulichen und technischen Voraussetzungen Gebäude und Freiflächen als barrierefrei gelten. Dazu zählt das Zwei-Sinne-Prinzip. Informationen sollen mindestens zwei Sinne ansprechen – z. B. Sehen und Hören oder Hören und Tasten. Objekte können dann sowohl visuell, als auch taktil oder auditiv hervorgehoben werden. Zudem sind ausreichend große Bewegungsflächen vor Bedienelementen vorzusehen. Das betrifft bspw. Taster, Schalter oder Türen.

Nicht alle Regelungen hilfreich

Die in der DIN 18040 formulierten Ziele sind, bezogen auf ältere Menschen und Menschen mit Demenz sowie Rollatornutzer, differenziert zu betrachten. Nicht alle Regelungen helfen allen Personengruppen.

Eventuell Reizüberflutung!

So kann es zu einer Überforderung und Reizüberflutung führen, wenn zu viele Informationen gleichzeitig gegeben werden. Das Risiko besteht bspw., wenn die Türen, wie in der DIN empfohlen, kontrastierend zur Wand gestaltet werden und zudem mit taktil erkennbaren Türblättern und -zargen versehen sind. Welche Tür ist also relevant, welche nicht? Eine Priorisierung zwischen für den Nutzer wichtigen und unwichtigen Türen wäre hilfreich. Taktile und kontrastierende Orientierungshilfen auf dem Boden, können zu einem unsicheren Gang führen und erhöhen das Sturzrisiko.

Greif- und Bedienhöhen

Zielkonflikte ergeben sich u. a. bei der Greif- und Bedienhöhe. Die Norm verlangt für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung eine Bedienhöhe von 85 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens (OKFFB). Türgriffe oder Lichtschalter in dieser Höhe eignen sich vor allem für geistig unbeeinträchtigte Menschen, die ihren Rollstuhl selbständig fahren. Sie profitieren von einer Erleichterung, obwohl sie auch mit Bedienhöhen zwischen 40 und 140 cm zurechtkommen. Ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen sind hingegen überwiegend passive Rollstuhlfahrer. Für die den Rollstuhl schiebenden Pflegekräfte oder die Angehörigen wäre die übliche Höhe von 105 cm besser, weil das die Arbeitsabläufe erleichtert und den Rücken weniger beansprucht.

Für an Demenz Erkrankte und Späterblinder stellen 85 cm hohe Lichtschalter oder Türöffner oft zusätzliche Barrieren dar. Denn die niedrigere Bedienhöhe ist ungewohnt. Immer wieder werden bspw. Lichtschalter im Bad nicht gefunden und die Bewohner müssen sich zunächst im Dunkeln zurechtfinden. Rollatornutzer müssen sich über den Rollator nach vorne beugen, was die Sturzgefahr erhöht.

Bodenindikatoren

Auch bei der Verwendung von Bodenindikatoren kann es zu Zielkonflikten zwischen sicherer Begehbarkeit bzw. "Berollbarkeit" und der sicheren taktilen Erkennbarkeit kommen. Hier sind nicht nur Erschütterungen bei der Befahrung mit Rollatoren oder Rollstühlen zu nennen. Bei Erkrankungen, die das Verarbeiten der Informationen im Gehirn erschweren, können Bodenindikatoren zu Verkennungen und Fehlinterpretationen führen. Kontrastierende Felder am Boden können als Höhendifferenz missinterpretiert werden und stellen ein Sturzrisiko dar. Hier ist eine auf die Bedarfe abgestimmte Beurteilung des Material- und Gestaltungskonzepts gefragt.

Weniger ist oft mehr: Spielräume nutzen

Schutzziele individuell festlegen

Im Anwendungsbereich der DIN 18040 besteht Gestaltungsspielraum. Die Schutzziele lassen sich auch anders als in der Norm festgelegt erreichen. Für spezielle Bedürfnisse ermöglicht das neue Lösungen mit einem realistischen Praxisbezug – auch beim Bauen im Bestand.

Beispiel Duscharmaturen

Das zeigt das Beispiel von Duscharmaturen in einer Pflegeeinrichtung. Die Planung basierte auf dem Pflegekonzept des Betreibers und wurde mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Da in der Einrichtung selbstverständlich mit Rollstuhlnutzern zu rechnen war, hätten die Duscharmaturen auf einer Höhe von 85 cm und zur Duschmitte hin platziert werden müssen.

Im konkreten Fall war abzusehen, dass der Großteil der künftigen Bewohner eine umfangreiche Assistenz benötigen würde. Daher standen deren Bedürfnisse beim Duschplatz im Vordergrund und wurden in die Schutzzielbetrachtung eingebunden. Dementsprechend sah auch das Pflegekonzept ein Duschen weitgehend nur mit Assistenz und einem Duschrollstuhl vor. Ein Duschrollstuhl selbst ist kleiner als ein herkömmlicher Rollstuhl. Es sind dafür deutlich geringere Bewegungsflächen erforderlich, vor allem wenn die Pflegekräfte diesen fahren. Das Duschen der Bewohner ist so zudem meist einfacher als mit einem Duschklappsitz, den die Norm als Hilfsmittel vorschlägt. Diese Randbedingungen wurden zur Ausgestaltung der Dusche herangezogen.

Die Duscharmaturen wurden auf 105 cm anstatt auf 85 cm und am äußeren Drittelpunkt der Duschfläche angeordnet. Pflegekräfte konnten diese so leichter bedienen. Zusätzlich wurde ein horizontaler Haltegriff auf 85 cm Höhe unter der Duscharmatur hindurchgeführt. Dieser war eine Erleichterung für die wenigen Bewohner, die sich noch selbst duschen konnten und grundsätzlich auch mit 105 cm hohen Armaturen zurechtkommen. Dadurch hat der Betreiber das Schutzziel der Norm eingehalten und sowohl die Bedürfnisse der Bewohner als auch der Pflegekräfte berücksichtigt.

Unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen

Wie im vorliegenden Beispiel müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtig werden. Entscheidend dafür ist: Die Planer müssen die bestehenden Zielkonflikte konkret benennen, im Hinblick auf den künftigen Nutzergruppen abwägen und mit allen Beteiligten abstimmen. Ein hilfreiches Werkzeug dorthin wäre ein Leitfaden zum Normentransfer auf Schutzzielbasis mit konkreten Fallbeispielen. Planungsalternativen sollten dabei auf Basis der Universal-Design-Prinzipien entwickelt werden.

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