Umzugskosten Zuschuss von der Pflegekasse
Umzug bei Pflegebedürftigkeit: Zuschussbeantragung bei der Pflegekasse und bundesweite Durchführung des Umzugs aus einer Hand. Umzüge im Haus, in eine neue Wohnung, ins Betreute Wohnen oder Seniorenheim.
A bis Z Transporte IOFFE e.K.
Mathias-Brüggen-Straße 2
50827 Köln
AZ Umzüge ist ein Umzugsunternehmen, das sich deutschlandweit im Bereich Pflegeumzüge etabliert hat.
Deshalb bestehen die Teams von AZ Umzüge aus erfahrenen Umzugsberatern und professionellen Möbelpackern, die jede Aufgabe rund um den Umzug ihrer Kunden routinemäßig erledigen. Seit Jahren liegt der Schwerpunkt des Unternehmens in der qualifizierten Vorab-Beratung von Senioren und Menschen mit Behinderung sowie einer möglichst stressfreien Erledigung aller Aufgaben rund um den Umzug.
Umzüge für Pflegebedürftige: Pflegeumzug, Seniorenumzug
Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und kann nach §40 Abs. 4 SGB XI von der Pflegekasse bezuschusst werden. Pflegebedürftige Senioren und Menschen mit Behinderung werden vor eine hohe Herausforderung gestellt.
Ein Umzug ist dann oft unvermeidbar, wenn die bisherige Wohnung nicht den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind. Nach §40 Abs.4 Sozialgesetzbuch XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren. Gilt der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, kann die Förderung bis zu 4.000 EUR ausmachen.
Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1. Eine "Maßnahme" liegt unter Umständen auch dann vor, wenn nur innerhalb eines Hauses umgezogen wird. Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb einer Wohnung gilt in diesem Fall als eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Von den Pflegekassen wird ein Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 EUR je pflegebedürftige Person finanziert.
Für die Kostenübernahme sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Pflegebedürftigkeit einer Person wurde anerkannt und ihr mindetens Pflegegrad 1 zugesprochen.
- Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
- Die Pflegekasse hat die neue Wohnung geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden.
Leistungen
Je nach Bedarf des Pflegebedürftigen übernimmt AZ Umzüge folgende Dienstleistungen:
- Der für den jeweiligen Kunden zuständige Kostenträger wird ermittelt.
- Die Beantragung auf Erstattung der Umzugskosten wird für den Kunden übernommen.
- Alle erforderlichen Unterlagen werden bearbeitet.
- Der Kunde wird über den aktuellen Bearbeitungsstatus seines Antrags sowie das Ergebnis informiert.
- Im Falle einer Ablehnung des Antrags wird in Absprache mit den Kunden Widerspruch eingelegt.
- Bei Genehmigung der Kostenübernahme wird der Umzug von versierten Mitarbeitern ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführt.