Arbeitsstätten Umkleideräume
Den Geschlechtseintrags "divers" gibt es seit dem Jahr 2018. Welche Toiletten oder auch Umkleiden in Arbeitsstätten besuchen Menschen, die sich nicht eindeutig männlich oder weiblich zuordnen lassen wollen?
Der Umkleideraum für alle Arbeitnehmer
Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden.
Ist in Arbeitsstätten das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich, sind Umkleideräume notwendig. Neben einem ausreichenden abschließbaren Garderobenschrank / Spind für die Wechselkleidung sind ausreichende Sitzmöglichkeiten vor dem Spind oder in der Mitte des Durchganges anzubieten. Eine separate Sitzmöglichkeit hält den Bewegungsraum vor dem Spind frei.
Darüber hinaus enthält die ASR A4.1 Sanitärräume Anforderungen Abmessungen, Bewegungsflächen, Türen, Fenster, Beleuchtungan, Raumtemperatur, Lüftung und Desinfektion.
Wasch- und Umkleideräume sollen miteinander verbunden sein, eine maximale Entfernung von 10 m auf gleicher Etage ist hinnehmbar. Sind sie räumlich voneinander getrennt, darf der Weg zwischen beiden nicht durchs Freie oder durch Arbeitsräume führen.
Die Raumgröße ergibt sich aus Verkehrsflächen und einer Bewegungsfläche von 0,5 qm pro Beschäftigten.
Garderobenschränke / Spinde sind mindestens 300 mm breit, 500 mm tief und 1800 mm hoch und ein Ablagefach haben. Bei schwarz / weiß Trennung der Kleidung sind 2 Schränke erforderlich. Es gibt auch Doppelschränke.
Für je vier Schrankeinheiten soll mindestens eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. Sitzbänke sollten ca. 0,25 m Sitztiefe haben.
Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen. Spiegel und Abfalleimer sind selbstverständlich.
Nicht zeitgemäß in der ASR A4.1
Ein Abschnitt der zu bedenken ist:
Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten.
Laut Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV heißt es besser "Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen."
Gewährleistet ist das bei gemeinsamen Unisex-Garderobenräumen mit Wechselumkleidekabinen.
Abmessungen: 1,00 m x 1,25 m x 2,00 m
In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich.
In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
Nacheinander ist unfair. Wer soll wie lange auf den Feierabend warten?
Fazit
- Einzelumkleiden mit Trennwänden oder Wechselumkleidekabinen
- funktionale und geschlechterinklusive Beschilderung
Die ASR sind nicht rechtsverbindlich, gelten aber andererseits zur Orientierung für Arbeitgeber, wie Räumlichkeiten ausgestattet werden müssen, um mit der Arbeitsstättenverordnung konform zu sein.