Spielplatz für alle
Mindestanforderungen an barrierefreies Planen und Bauen von Spielplätzen auf Basis der geltenden ÖNORMEN
Barrierefreies Gestalten - Spielplatz für alle
Auszug aus "Technisches Informationsblatt 4"
Ziel der Gestaltung von Spielplätzen im allgemeinen und von "Spielplätzen für Alle" im besonderen ist die Schaffung von Freiräumen mit hohem Spiel-, Abenteuer- und Kommunikationswert.
Barrierefreie Gestaltung als integrativer Bestandteil dieser Zielsetzung steht dazu nicht im Widerspruch. Mit barrierefreier Gestaltung soll nicht jedes Risiko und jegliche Herausforderung vermieden, sondern Spielplätze für alle Menschen nutzbar gemacht werden:
"... Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes sind im Rahmen kalkulierter spielerisch-sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder nicht erkennbare Gefahrensituationen sind zu vermeiden." (DIN 18034, "Spielplätze und Freiräume zum Spielen")
Planungsgrundlagen
Lage und Zugänglichkeit
Zugänge und Hauptwege sind barrierefrei herzustellen: Stufen müssen vermieden oder durch Rampen ergänzt werden; auf ausreichende Wegebreiten ist zu achten (lichte Wegbreiten mind. 150 cm, Rampenbreiten mindestens 120 cm). Barrierefreie Anbindungen an Gehsteige, Parkplätze und öffentliche Verkehrsflächen sind erforderlich.
Orientierung
Die grundsätzliche Orientierung muß durch eine leicht nachvollziehbare Lesbarkeit der gesamten Anlage und der einzelnen Bereiche möglich sein (z.B. durch Wegeführung, Einrichtung).
Darüber hinaus ist beim Spielplatzeingang für sehbehinderte und blinde Menschen ein ertastbarer Orientierungsplan vorzusehen, dessen Elemente sich innerhalb des Spielplatzes als Leitsystem und Erkennungsmerkmale der einzelnen Geräte wiederfinden.
Platzerfordernis und Organisation
Bei der Gestaltung eines "Spielplatzes für Alle" muß über den für die Benutzung der einzelnen Spielgeräte erforderlichen Platzbedarf hinaus ein zusätzliches Maß an Bewegungsfläche vorgesehen werden, die es Kindern im Rollstuhl und laufenden Kindern möglich macht, sich von Gerät zu Gerät zu bewegen, ohne einander zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das Leitsystem für sehbeeinträchtigte und blinde Kinder muß diesen die selbstständige und ungefährdete Bewegung zwischenden Spielbereichen ermöglichen.
Grundausstattung
Die Gerätegrundausstattung - Schaukel, Sandkiste und Rutsche - muß auch für Menschen mit einer Behinderung barrierefrei erreichbar sein. Werden mehrere gleichartige Geräte angeboten, kann die Erreichbarkeit der Zweitgeräte anspruchsvoller sein. Um die Beweglichkeit zu fördern und Abwechslung zu gewährleisten, sind Spielbereiche und Spielgeräte so auszuwählen und zu gestalten, dass sie eine Motivation zum Aussteigen aus dem Rollstuhl bieten (Anbringung entsprechender Haltegriffe).
Mehrfachnutzung
Spielgeräte, die Mehrfachnutzung nicht nur ermöglichen, sondern geradezu provozieren, sind jenen vorzuziehen, deren Nutzung "eindeutig" festgelegt ist. Wenige Geräte, die zur Mehrfachnutzung einladen, erhöhen den Spielwert beträchtlich im Vergleich zu einem Überangebot "monofunktionaler" Geräte.
Bespielbarkeit bei jedem Wetter
Es sind Elemente und Orte vorzusehen, die die Bespielbarkeit auch bei Schlechtwetter und starker Sonneneinstrahlung gewährleisten, wie z.B. begeh- und befahrbare Spielhäuser. Geeigneten Sonnenschutz bieten Bäume, Sonnendächer und Sonnensegel.
Wartung und Pflege
Spielplätze bedürfen grundsätzlich der sachgerechten und regelmäßigen Wartung und Pflege um grob fahrlässige Mängel hintanzuhalten (siehe DIN EN 1176-1, Spielplatzgeräte - Teil 1).
Elemente des Spielplatzes
Sandspielbereich
Die Sandspielbereiche sollen in verschiedenen Ebenen ausgeführt werden, so dass das Aussteigen aus dem Rollstuhl gefördert wird. Eine geeignete Liege- oder Sitzfläche (am besten keilförmig) ermöglicht Kindern bäuchlings liegend oder sitzend mitzuspielen.
Gerätespielbereich
Schaukeln, Rutschen, Balancier- und Klettergeräte sind als Elemente mit einem hohen Spielwert und vielseitigen Möglichkeiten der Körpererfahrung für alle Altersgruppen von großer Bedeutung.
Schaukelkörbe (Vogelnester) sollen unbedingt vorgesehen werden, da sie allen NutzerInnen, vor allem auch körperbehinderten, vielfältige Spielmöglichkeiten bieten.
Rutschen mit verschiedenen Höhen und Neigungen bieten spezifische Erreichbarkeiten; seitliche Ein- und Ausstiege mit Griffmöglichkeiten erlauben das Wechseln aus dem Rollstuhl.
Balancierscheiben, Balancierbalken, Hängebrücken, Rollstuhlwippen, etc. unterstützen Geschicklichkeit und Gleichgewichtssinn.
Netze, Seile, Leitern, etc. regen zum Klettern an und fördern damit die Beweglichkeit. Als Ergänzung der Bewegungs- Gestaltungs- und Begegnungsspielbereiche sind gezielte Sinneserfahrungen zu ermöglichen.
Elemente, die Sinneserfahrungen ermöglichen
Hör- und Klangerfahrungen durch Summsteine, Holz- und Metallklangspiele. Sensibilisierung für Gerüche und Geschmack durch Bepflanzung mit attraktiven Gewürzpflanzen und Pflanzen mit essbaren Früchten (Pflanzbereiche als Hochbeete angelegt). Giftpflanzen dürfen nicht verwendet werden (siehe ÖNORM B2607, Spielplätze - Planungsrichtlinien).
Optische Anregungen durch rotierende Scheiben, kontrastierende Farben, etc. Förderung des Tastsinns über unterschiedliche Materialeigenschaften und Materialoberflächen.
Bewegungsspielbereiche
Abgrenzungen bei Ballspielplätzen sind nur bei beengten Platzverhältnissen vorzusehen. Teilabgrenzungen, die Abschnitte offen lassen, sind günstiger als geschlossene "Käfige".
Für Bewegungsspiele wie Laufen, Hüpfen, Fangen, Rad und Pedalo fahren, Skaten, etc. und für Malspiele sind zusätzliche befestigte Flächen vorzusehen.
Spiele im und am Wasser
Wasser ist als sehr reizvolles spielerisches Element mit hoher Anziehungskraft in die Gestaltung einzubeziehen.
Trinkbrunnen und Spielmöglichkeiten mit Wasser müssen von Kindern selbständig bedient werden können.
Infrastruktur
Notwendige, allgemein zugängliche Infrastruktur gehören Sitzbänke, Trinkbrunnen, Abfallkörbe, ein barrierefrei benutzbares WC (siehe Technisches Informationsblatt 1) und ein öffentliches Telefon.
Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung des Spielplatzes
Durchfahrtsbreiten, Tore
Lichte Breiten mind. 90 cm, lichte Durchgangshöhen mind. 220 cm. Gittertore im Fußbereich bis mind. 35 cm Höhe vollflächig ausführen.
Wege
Rampen müssen mindestens 120 cm lang sein und das Gefälle von Rampen darf maximal 6% betragen.
Zugänge zu Spielplatz, Liegewiese u.ä. müssen niveaugleich sein. Randsteinhöhen: maximal 3cm.
Lichte Wegbreiten müssen mindestens 150 cm betragen.
Bewegungsflächen für Rollstühle
Eine Bewegungsfläche von 150 cm im Durchmesser muß unverbaut und unverstellt sein.
Augen-und Bedienungshöhe
Die Augenhöhe von Kindern ist sehr unterschiedlich, sie differiert zwischen ca. 65cm und 115cm. Kinder im Rollstuhl haben eine höhere Augenhöhe (ca. 85 bis 115 cm) als gleichaltrige, stehende Kinder. Auch für die Reichweiten der Arme sind große Unterschiede zu berücksichtigen (ca. 35 cm).
Möblierung
Die Möblierung darf keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen.
Tische müssen generell unterfahrbar sein. Es ist ein freier Luftraum von B = 80 cm, H = 70 cm, T = 55 cm vorzusehen.
Bänke und Sessel sind mit Lehnen und Armstützen auszustatten.
Die Oberflächen sind für die Nutzung durch sehbehinderte Menschen in kontrastreichen Farben auszuführen.
Haltegriffe, Geländer
Empfohlener Durchmesser des Griffes: Kinder 2,5 cm, Erwachsene 3,5 - 4,5 cm.
Bodenbeläge
Grundsätzliches
Bodenbeläge sollen Orientierungshilfen bieten, klare und informative Wegeführungen.
Griffigkeit und Rauigkeit sind entscheidende Oerflächenbeschaffenheiten für die Befahrbarkeit mit Rollstühlen und für die Geh- und Stehsicherheit gehbehinderter Menschen.
Fachgerechte Verlegung und die exakte Bearbeitung (Anschlüsse an Kanaldeckel etc.) sind ein wesentliches Kriterium für die Nutzungsqualität.
Nur die fachgerechte regelmäßige Instandhaltung und Pflege der Beläge sichert die Gebrauchs- und die Freiraumqualität.
Verschiedene Oberflächen beinhalten verschiedene Spiel- und Bewegungsangebote; es gibt keinen Bodenbelag, der alle Anforderungen optimal erfüllt.
Wesentliche Kriterien sind Oberflächenbeschaffenheit (Befahrbarkeit, Begehbarkeit, Bespielbarkeit), Orientierungshilfe, Fallschutz und Kosten für Anschaffung, Pflege und Reparatur.