DIN 18024-2 Pkw-Stellplatz#print

Hinweis

Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Pkw - Stellplatz

1 % der Pkw-Stellplätze, mindestens jedoch 2 Stellplätze, müssen nach DIN 18025-1 gestaltet sein.

In der Nähe des Haupteinganges ist ein Stellplatz für einen Kleinbus vorzusehen. Höhe mindestens 250 cm, Länge 750 cm, Breite 350 cm, vorzusehen.

In Parkhäusern und Tiefgaragen sollten rollstuhlgerechte Stellplätze in der Nähe der Aufzüge liegen; bei allen anderen Gebäuden unmittelbar am Haupteingang.

Bewegungsflächen mind. 150 cm tief:

- neben der Längsseite des Kraftfahrzeuges des Rohstuhlbenutzers auf Pkw-Stellplätzen.

Die Bewegungsfläche vor der Längsseite eines Kfz muss mindestens 150 cm tief sein. Daraus ergibt sich eine Gesamtstellplatzbereite von 350 cm.

Bemessung für seitlichen Ausstieg Behinderter: Kinder müssen grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto ein- steigen bzw. hineingesetzt werden können. Zu diesem Zweck muss entlang dieser Seite des Wagens ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe vorhanden sein.

Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit Auffahrrampe: Die Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe erforderlich.

Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit absenkbarer Bodenwanne: Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der Plattform ein Bewegungsraum mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des Wagens gegeben sein.


Pkw-Abstellplatz

Der Stellplatz soll horizontal sein und einen festen und ebenen Bodenbelag haben. Wo möglich ist eine Überdachung praktisch, da das Ein- und Aussteigen längere Zeit dauert. Auch eine Überdachung zum Gebäude ist sehr komfortabel.
Ist der Stellplatz auf öffentlichem Straßenraum (§42 Abs.4 Nr.2 StVO) sollte dieser schräg oder rechtwinkelig zur Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von 350 cm liegen. Bei der Anordnung der Stellfläche parallel zur Straße ist ganz besonders auf die Gesamtbreite zu achten, wenn der Behinderte auf der Straßenseite aussteigt. Das Aussteigen auf der Fußwegseite ist wegen des Höhenunterschiedes zwischen Fußweg und Straße schwierig. Der Gehsteig sollte in der Nähe zur Auffahrt mit dem Rollstuhl abgesenkt sein.

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