Berechnung der Wohnfläche WoFlV
Die überarbeitete Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche WoFlV, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.2003 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 56
Darin enthalten
Artikel 1: Wohnflächenverordnung
Artikel 2: Betriebskostenverordnung
Artikel 3: Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung
Artikel 4: Änderung der Neubaumietenverordnung
Artikel 5: Änderung der Heimmindestbauverordnung
Artikel 5a: Änderung der Wohngeldverordnung
Was ist neu?
- Hinzurechnung von Terrassen.
Bisher wurden sogenannte "abgedeckte Freisitze" berechnet, jetzt ist ein Sichtschutz nicht mehr Voraussetzung und somit ist jede Terrasse künftig bei der Berechnung der Wohnfläche anrechenbar. - Die Ermittlung der Wohnfläche kann nach den lichten Maßen zwischen den
Bauteilen erfolgen, ein genereller Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht
mehr vorgesehen.
Bei der Ermittlung von Grundflächen können jetzt auch die Flächen von Erkern und Wandschränken einbezogen werden, selbst wenn diese eine Wohnfläche von weniger als 0,5 m² aufweisen. - Künftig bleiben die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen außer acht, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,5 m aufweisen und ihre Grundfläche weniger als 0,1 m² beträgt. Sind diese jedoch beispielsweise als Ablagemöglichkeit nutzbar, können diese in die Grundfläche miteinbezogen werden.
- Hinzurechnung von Raumteile unter Treppen zur Wohnfläche, wenn diese höher als 1 m sind. Hierbei erfolgt eine Anrechnung bei einer Höhe von 1 m bis 2 m zur Hälfte und eine komplette Anrechnung, wenn die Flächen höher als 2 m ist.
- Sind Wintergärten nicht beheizbar, können diese lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet werden; sind sie beheizbar, können Wintergärten voll zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrasse sind in der Regel zu einem
Viertel zur Wohnfläche hinzuzurechnen, höchstens jedoch zur Hälfte. Soweit
jedoch Umstände des Einzelfalles eine Änderung rechtfertigen, können diese
auch voll zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, also beispielsweise bei guter
Lage oder aufwändiger Gestaltung.
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- Wohnflächen - Wohnungsgrößen
- externe Links
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I, Seite 2346 ff