Pflegegeld in Österreich
Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sowie die Landespflegegesetze sehen eine Kombination von Geld- und Sachleistungen vor.
Pflegegeld
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Es soll die Möglichkeit der Betroffenen verbessern, das Leben selbst zu gestalten (zum Beispiel in der häuslichen gewohnten Umgebung zu bleiben).
Pflegestufen
Bei Bedarf ist Pflegegeld zwölfmal jährlich in sieben Pflegestufen vorgesehen:
Pflegestufe | Pflegebedarf (mehr als ... Stunden/ Monat) | EUR Pflegegeld/ Monat |
---|---|---|
1 | 65 | 157,20 |
2 | 95 | 290,00 |
3 | 120 | 451,80 |
4 | 160 | 677,60 |
5 | 180 und außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 920,30 |
6 | 180 und zeitlich unkoordinierbare, nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist | 1285,20 |
7 | 180 und entweder die Unmöglichkeit zielgerichteter Bewegungen aller vier Extremitäten oder ein gleichzuachtender Zustand erforderlich ist. | 1688,90 |
Stand: 20.02.2017 |
Einstufung
Aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens in Form von
Hausbesuchen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
- Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
- Pflege der Leib- und Bettwäsche
- Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials
- Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)

Broschüre "Das Pflegegeld"
Alles rund um den Anspruch auf das Pflegegeld
Begünstigungen für Pflegegeldbezieher
Adressen der Organisationen, wo Anträge gestellt werden können
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Seitenanzahl: 14
Aktuelle Ausgabe: April 2016

Broschüre Zuhause pflegen
Professionelle Pflege: Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Antragstellung, Begünstigungen, Tageszentren. Wegweiser durch die Angebote samt Adressen im Land Salzburg.
Herausgeber: Land Salzburg - Abteilung Soziales
Seitenanzahl: 40
Aktuelle Ausgabe: August 2017

Broschüre "Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz/ Familienhospizteilzeit"
Informationen zur Pflege- und Familienhospizkarenz die seit 2014 auch in Teilzeit genommen werden können. Für diese Zeit kann Karenzgeld bezogen werden, auch von Bediensteten des Bundes, Landeslehrer/innen sowie Bezieher/innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Text/Redaktion: Sozialministerium
Seitenanzahl: 55
Aktuelle Ausgabe: September 2016
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz/Familienhospitzteilzeit – Ein Überblick

Broschüre "Pflegekarenz"
Alle Informationen zum Pflegegeld kurz zusammengefasst.
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Text/Redaktion: Sozialministerium
Seitenanzahl: 8
Aktuelle Ausgabe: April 2017
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