Die Angabe "barrierefrei" müßte genau definiert sein z.B. DIN 18040-2.
Da heißt es: "Zur gefahrlosen Nutzung müssen Gehwege und Verkehrsflächen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen, die z. B. auch Rollstuhl- und Rollatornutzer leicht und erschütterungsarm befahren können."
Ungeeignete Bodenbeläge:
Alles was lose/aufgeschüttet, rund, krumm oder geschliffen ist. Alles was mehr als 2 cm große Fugenspalten hat. Alles was auf 4 m Länge Beulen und Dellen über 2 cm aufweist.
Beispiele
Lose Sand- und Schotterwege, Großpflaster, unbearbeitete Natursteinoberflächen, fein geschliffene Natur- und Betonsteinplatten, Rasengittersteine und -platten
... auf nullbarriere.de DIN 18040-2 Wege, Plätze, Zugang |