Barrierefreier Anbau an WohnhausIch habe die nachfolgende Frage zu einem Hausanbau:
Bestand ist ein Einfamilienhaus in Hanglage. Das Untergeschoß ist der hauptsächliche Wohnbereich, weil der Hausherr seit einigen Jahren im Rollstuhl sitzt. Deshalb ist der eigentliche Hauseingang im Obergeschoß für ihn nicht nutzbar. Zur Zeit benutzt er den Terrasseneingang im UG als Hauptzugang. Die Garage befindet sich ebenfalls auf Höhe der Terrasse. Da über die Terrassentür viel Wärme entweicht, speziell im Winter, will der Bauherr jetzt einen geschlossenen Anbau mit ca. 2m Breite, 5m Länge und 2,5m Höhe unter dem Balkon anbringen. Der Balkon ist ca. 1m tief. Der ganze Anbau ist also ca. 1m breiter als der bestehende Balkon. Die Balkonverbreiterung soll aus Glas gemacht werden. Es ist keine Grenzbebauung, überall mindestens 10 – 20 m Abstand zur Grundstücksgrenze. Dieser Anbau wird nicht beheizt. Er dient lediglich als lichtdurchfluteter Windfang und als neuer Durchgang zur Terrasse. Muß für diesen Anbau ein Bauantrag gestellt werden? Fällt das unter den Art. 63 der Bayerischen Bauordnung,
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung.
Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung folgender Gebäude:
a) Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, Abs. 1/a) Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³, außer im Außenbereich? Gibt es für so einen Anbau Zuschüsse und Fördermittel?
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