Anforderungen an Bewegungsflächen vor Aufzügen: DIN 18040, Teil 1, 4.3.5 Aufzugsanlagen:
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern.
E DIN 18040, Teil 2, 4.3.5 (wird nach Auskunft des Beuth-Verlages zum
30.08.11 erscheinen):
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen. Es liegt folgender Sachverhalt der unterschiedlichen Anforderungen an Bewegungsflächen vor Aufzügen in der DIN 18040, Teil 1 und Teil 2 dahinter: In öffentlichen Gebäuden sollen Rollstuhlnutzer, die vor Aufzügen warten, nicht durch die Frequenz der anderen vorbei gehenden Menschen beeinträchtigt werden. Im Wohnungsbau geht man nicht von einer erhöhten Frequenz aus, so dass sich hier diese Problematik nicht ergibt. Die Aussage auf nullbarriere.de zum Teil 2 ist korrigiert worden. Auf nullbarriere.de kann ich keinen Widerspruch zur DIN 18040, Teil 1 entdecken, weil gesagt wird, dass eine Verkehrsfläche von 90 cm Tiefe zusätzlich zur Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vor Aufzugstüren erforderlich ist (also keine Überlagerung, sondern ein praktischer Hinweis, wie man mit den Bewegungs- und Verkehrsflächen vor Aufzügen als Planer umgehen kann).
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