Für Fußgänger, insbesondere alle mobilitätsbehinderten, sind Kreisverkehre wegen der langen Wege ungünstig. Blinde haben zusätzliche Probleme mit der Orientierung und der akustischen Erfassung des Verkehrsgeschehens. Vor allem Fahrzeuge, die den Kreisverkehr verlassen, fahren meist zügig ohne Bremsgeräusche wie beim Abbiegen auf die Querungsstelle zu und lassen sich kaum von denen unterscheiden, die weiter dem Kreisverkehr folgen. Bei der Planung innerstädtischer Kreuzungen ist deshalb sorgsam abzuwägen, ob die Einrichtung von Kreisverkehren (insbesondere kleiner Kreisel) im Hinblick auf die Belange von mobiliätseingeschränkten Fußgängern und insbesondere Blinden sinnvoll und vertretbar ist.
An Kreisverkehrsanlagen sind rechtwinklige Führungen nur schwer herzustellen. Sie erfordern deshalb besondere Orientierungshilfen für Sehbehinderte. Wenn Sehbehinderte dem Gehweg um den Kreisel folgen, ist die begleitende Leitlinie dieses Gehwegs (zum Beispiel Rasenkantenstein) von besonderer Bedeutung.
An der Querungsstelle müssen sie vor der in ihrer Laufrichtung liegenden Absenkung durch ein Sperrfeld gewarnt werden. Die Querungsstelle für Sehbehinderte liegt wie immer auf der verkehrsabgewandten Seite. Wenn sie der inneren Leitlinie folgen, finden sie das Aufmerksamkeitsfeld, dass sie zu ihrer Querungsstelle mit Ausrichtungsmöglichkeit am Bordstein fort. Die Querungsstelle sollte von der Kreisfahrbahn mindestens 4,50 m Abstand haben, damit Sehbehinderte nicht in Fahrzeuge laufen, die auf die Einfahrt warten. Vor der Kollision mit Fahrzeugen mit Anhängern sind sie dadurch freilich noch nicht geschützt.
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