Dies ist ein sehr interssantes und bislang nur unzureichend erforschtes Thema.
Diesem habe ich mich in meiner laufenden Dissertation angenommen. Richtigerweise ist nach Pkt. 4.7 der DIN 18040 ein Zwei Sinne Prinzip der Alarmierung erforderlich. Dahingehend muss neben der Akustik auch mindestens eine optische Alarmierung vorhanden sein. Als sicherheitstechnische Einrichtung muss diese mindestens weiss oder rot (in Anlehnung an DIN EN 981) sein.
Danach steht die Farbe Rot für Gefahr und ist unter anderem für den Fall einer Notevakuierung einzusetzen. Gängige Praxis ist, dass optische Alarmierungen, die von einer
Brandmeldeanlage ausgelöst werden, seit jeher in der Farbe Rot erfolgen. Die Anforderungen an das Zwei Sinne Prinzip werden in den kommenden Normen der Brandmeldetechnik ebenfalls verstärkt mit einfließen. Soweit aus dem schönen Brandenburger Land. |