Bei der Küchenplanung für einen Kunden (Rollstuhlbenutzer) wollen Sie auf die individuellen Anforderungen des Kunden eingehen und sogleich auch finanzielle Angebote der KfW-Kreditbank nutzen. Für die Nutzung des KfW-Förderkredites Altbaumodernisierung gelten technische Mindestanforderungen, Förderbaustein 9. Gefördert werden nur Umbaumaßnahmen zur Änderung des Raumzuschnittes, keine Möbel. So muss bei Küchen die Bewegungsfläche entlang der Kücheneinrichtungen 120 cm tief sein. Unter nullbarriere.de finden Sie weiter Mindestanforderungen der Förderbausteine des KfW-Förderkredites. Für Ihre individuelle Beratung der Kücheneinrichtung empfehle ich Ihnen folgende Anforderungen der DIN 18025, Teil 1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen)in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Forderungen und Empfehlungen: Ausreichende Bewegungsflächen, z.B. entlang der Küchenzeilen 120 cm Tiefe. Für das Wenden des Rollstuhls benötigen Sie eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm. Der Arbeitsplatz, die Spüle und der Herd sollen übereck angeordnet werden und unterfahrbar sein. Ich empfehle Ihnen, die Einschübe der Unterschränke herausziehbar sowie die Oberschränke höhenverstellbar zu gestalten. Die Arbeitsfläche muss 85 cm hoch sein.
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