Die Übernahme von Materialkosten im Rahmen der sog. wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist grundsätzlich möglich. In Eigenregie erbrachte Handwerkerleistungen dagegen sind nicht erstattungsfähig.
Erforderlich sind ein Antrag bei der Pflegekasse auf Kostenübernahme, eine Beschreibung der Maßnahme und der Hinweis darauf, wer die Maßnahme durchführt. Keinesfalls sollten Sie mit der Maßnahme beginnen, bevor Sie nicht die Kostenübernahme der Pflegekasse erhalten haben. Darin werden Sie möglicherweise aufgefordert, die voraussichtlichen Materialkosten zu benennen. Noch ein dringender Rat: Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, müssen Sie zuvor die Erlaubnis der Vermieterin / des Vermieters einholen. Diese / dieser kann die Erlaubnis an eine Rückbaupflicht bei Auszug binden. Mit dem Hinweis auf die Wertsteigerung, die die Wohnung durch mehr Barrierefreiheit gewinnt, können Sie Ihre Vermieterin / Ihren Vermieter unter Umständen davon überzeugen, Sie vom Rückbau zu entpflichten.
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