Achtung!
Fehler 401: Nicht authorisierter Zugriff. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an den Administrator.
Webinar Barrierefreie öffentliche Gebäude
DIN 18040-1
am 20.03.24
Webinar Konzept Barrierefreiheit
DIN 18040-1/2
am 21.03.24
Webinar Der inklusive Spielraum
DIN 18034-1
17./18.04.24
Webinar Öffentlicher Raum
DIN 18040-3
am 06.06.24
Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. Diese Freiräume stehen zumeist unter öffentlicher Verwaltung. Der kommune Freiraum ist ebenfalls für jedermann zugänglich, insofern also auch öffentlich, wird aber durch konkrete Nutzergruppen und Anlieger geprägt und beaufsichtigt. Er fällt also nicht allein oder primär in die administrative Zuständigkeit. Ein typisches Beispiel ist die Dorf- oder städtische Straße als Freiraum, die grundsätzlich für alle nutzbar ist, deren Nutzbarkeit aber von den Anwohnern und den Menschen, die dort gewöhnlich unterwegs sind mitbestimmt wird. Wesentliches Element des kommunen Freiraumes ist die soziale Kontrolle. (Quelle: Jane Jacobs 1963)