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pflegegerechte Wohnung

 

Welche Vorraussetzungen soll eine pflegegerechte Wohnung erfüllen?

Viele Maßnahmen bedürfen längerer Planung und Vorbereitung und auch die Finanzierung ist nicht mehr so ohne weiteres aus eigener Tasche zu bezahlen.
Um eine individuelle Lösung für Ihre Situation zu finden, bieten wir persönliche Beratung durch einen Hausbesuch an.

  • Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Wohnungsanpassung von der rollstuhlgerechten Küche bis zur rutschfesten Bodenfliese im Bad.
  • Informieren zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln vom Wannenlift über den Haltegriff in richtiger Höhe bis zur bodengleichen Dusche.
  • Beantworten von Finanzierungsfragen zu Eigenanteil und möglichen Kostenträgern und empfehlen:
  • Bei der Modernisierung bereits heute an die Einschränkungen von morgen denken.
  • Vermittlung bei Bedarf geeigneter Handwerker
  • Begleiten der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung


Sofortmaßnahmen

Hier einige Vorschläge, was Sie ohne Umstände und fast kostenlos erreichen können:

  • flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
  • Licht im Hausflur mit längeren Schaltphasen
  • Treppenabsatz mit Sitzgelegenheit zum Ausruhen
  • Zweitschlüssel für alle Fälle beim Nachbarn hinterlegen
  • Läufer, Brücken, Teppichränder, Telefonkabel sind Stolperfallen, befestigte Auslegware ist sicherer
  • täglich benutzte Dinge in Greifhöhe in den Schränken platzieren, für Kleiderschränke gibt es Kleider-, bzw. Garderobenlifte
  • Toilettenpapierhalter vor dem Toilettensitz
  • Lichtschalter, Telefon oder Notruf am Bett

Sie leben in einer Mietwohnung?

Bitte beachten Sie: Hauseingang, Haustür und Treppenhaus sind nur gemeinsam mit Hausverwaltung, Vermieter und Mietergemeinschaft zu ändern.

Aufnahme des Begriffs der Barrierefreiheit in das Mietrecht § 554a BGB Barrierefreiheit

(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen die für eine behindertengerechte, Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.

(2) Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. § 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Abs.1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Sie leben in einer Eigentumswohnung?

Seit der Reform des Wohnungseigentümergesetzes am 01.07.2007 bedarf es nicht mehr für alle baulichen Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehen, einer Zustimmung aller WohnungseigentümerInnen, deren Rechte durch die Veränderung nicht ganz unerheblich beeinträchtigt werden.

Barrierefreiheit in Wohnungseigentümergemeinschaften

Suchen Sie einen Wohnberater in Ihrer Nähe in unserer Wohnberaterdatenbank.

Zusatzinfo

Heute schon an morgen denken! Die meisten Erleichterung sind für alle Menschen angenehm!

Menschen, über 60 Jahre verlassen Studien zufolge ihren Wohnbereich im Durchschnitt nur drei Stunden pro Tag. Je älter, umso wichtiger wird das Wohnumfeld. Ein Großteil der Senioren möchte den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Mehr als 93 Prozent der über 65-Jährigen wohnt in Privathaushalten.


Beratungsziel

Die Vorgaben der DIN werden für den privaten Bereich in jedem Einzelfall geprüft. Erst ein genaues Bild über die Fähigkeiten des Betroffenen gestattet eine sinnvolle Beratung und die Erarbeitung einer effektiven, individuellen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung.



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