Welche Vorraussetzungen soll eine pflegegerechte Wohnung erfüllen?
Viele Maßnahmen bedürfen längerer Planung und Vorbereitung und auch die
Finanzierung ist nicht mehr so ohne weiteres aus eigener Tasche zu bezahlen. Um
eine individuelle Lösung für Ihre Situation zu finden, bieten wir persönliche
Beratung durch einen Hausbesuch an.
- Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Wohnungsanpassung von der
rollstuhlgerechten Küche bis zur rutschfesten Bodenfliese im Bad.
- Informieren zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln vom Wannenlift über den
Haltegriff in richtiger Höhe bis zur bodengleichen Dusche.
- Beantworten von Finanzierungsfragen zu Eigenanteil und möglichen
Kostenträgern und empfehlen:
- Bei der Modernisierung bereits heute an die Einschränkungen von
morgen denken.
- Vermittlung bei Bedarf geeigneter Handwerker
- Begleiten der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung
Sofortmaßnahmen
Hier einige Vorschläge, was Sie ohne Umstände und fast kostenlos erreichen
können:
- flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
- Licht im Hausflur mit längeren Schaltphasen
- Treppenabsatz mit Sitzgelegenheit zum Ausruhen
- Zweitschlüssel für alle Fälle beim Nachbarn hinterlegen
- Läufer, Brücken, Teppichränder, Telefonkabel sind Stolperfallen,
befestigte Auslegware ist sicherer
- täglich benutzte Dinge in Greifhöhe in den Schränken platzieren, für
Kleiderschränke gibt es Kleider-, bzw. Garderobenlifte
- Toilettenpapierhalter vor dem Toilettensitz
- Lichtschalter, Telefon oder Notruf am Bett
Sie leben in einer Mietwohnung?
Bitte beachten Sie: Hauseingang, Haustür und Treppenhaus sind nur gemeinsam
mit Hausverwaltung, Vermieter und Mietergemeinschaft zu ändern.
Aufnahme des Begriffs der Barrierefreiheit in das Mietrecht § 554a BGB Barrierefreiheit
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen die für eine behindertengerechte, Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.
(2) Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. § 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Abs.1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Sie leben in einer Eigentumswohnung?
Seit der Reform des Wohnungseigentümergesetzes am 01.07.2007 bedarf es nicht mehr für alle baulichen Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehen, einer Zustimmung aller WohnungseigentümerInnen, deren Rechte durch die Veränderung nicht ganz unerheblich beeinträchtigt werden.
Barrierefreiheit in Wohnungseigentümergemeinschaften
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