 Treppenlift, Plattformlift, Sitzlift, Deckenlift, Schienenliftsystem für alle Treppenneigungen. Treppenlifte für die Innenseite oder Außenseite der Treppe, im Haus oder im Freien, mit oder ohne Rollstuhl als Treppensitzlift.
Treppenlifte sind nützliche und oft notwenige Einrichtungen, um alten und gehbehinderten Menschen das Erreichen anderer Nutzungsebenen (z.B. Stockwerken/Geschossen in Wohngebäuden) zu ermöglichen, wenn Aufzüge nicht vorhanden sind. An Treppenlifte, außer in Wohngebäude der baurechtlichen Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Treppen innerhalb von Wohnungen werden besondere bauaufsichtliche Anforderungen gestellt.
Bei absehbarem Fortschreiten der verminderten Mobilität sind Treppensitzlifte nur eine vorübergehende Alternative und müssen oft von einem Treppenplattformlift ersetzt werden.
Treppenlift - bauaufsichtliche Anforderungen
DIN EN 81-40 (2004)
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Behinderte
Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen (mit Sessel, Stehplattform oder Rollstuhlplattform), die an einem Gebäudeteil montiert sind, sich in einer geneigten Ebene bewegen und für die Benutzung durch Behinderte bestimmt sind. |