Treppenlift im notwendigen Treppenraum |
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Einbau von TreppenliftenBauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden Gebäuden, Anlage zu DIN 18065 Treppenlifte sind nützliche und oft notwenige Einrichtungen, um alten und gehbehinderten Menschen das Erreichen anderer Nutzungsebenen (z.B. Stockwerken/Geschossen in Wohngebäuden) zu ermöglichen, wenn Aufzüge nicht vorhanden sind. Treppenlifte sind dazu bestimmt, in aller Regel nachträglich in vorhandene Treppenanlagen eingebaut zu werden. Weil Treppen aber fast immer als so genannte "Notwendige Treppen" Teile des ersten Rettungsweges sind, werden an sie hohe Anforderungen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz gestellt, die in den Bauordnungen der Länder (LBO) und in der eingeführten Technischen Baubestimmung DIN 18065 geregelt sind. Der Einbau von Treppenliften kollidiert dann mit dem Brandschutz. Hier der inhaltlich unveränderte Text: Bauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden GebäudenDurch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe als Teil des ersten Rettungswegs und die Verkehrssicherheit der Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts ist zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
i-5-b Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wüstermann [Quelle: Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen] |
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