Barrierefreier Tourismus: Fördermöglichkeiten |
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Barrierefreiheit im Tourismus: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?Barrierefreier Tourismus gewinnt an Bedeutung
Seit 26. März 2009 gilt in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention). Der völkerrechtliche Vertrag konkretisiert die Rechte für die Lebenssituation von Menschen mit Handicap und versucht, ihnen damit eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Soweit die Absichten - wie aber sieht es mit der konkreten Umsetzung aus? Immerhin, bezugnehmend auf die UN-Konvention, gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 31. Mai 2012 bekannt: "Barrierefreiheit soll Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden." "Einfach in den Urlaub zu fahren, sollte auch für behinderte Menschen immer mehr zu einer ganz normalen Angelegenheit werden."Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMWi Ernst Burgbacher und stellte das seit Herbst 2011 laufende Projekt "Tourismus für alle: Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen in Deutschland“ vor. Die Ziele seien zum einen, einheitliche Qualitätsmerkmale und Kennzeichnungen im barrierefreien Tourismus bis 2013 einzuführen. Außerdem wolle man das Führungspersonal und die Mitarbeiter in der Branche für das Thema sensibilisieren und drittens eine eigene Internetplattform einrichten, auf der sich Reisende über spezielle Angebote und Zielgebiete informieren könnten. Projektträger ist das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) in Kooperation mit der Nationalen Koordinierungsstelle Tourismus für Alle (NatKo). Während sich die Bundesregierung mit 500.000 Euro beteiligt, kommen vom DSFT weitere 100.000 Euro. Auch Verbände und Unternehmen der Tourismuswirtschaft werden mitarbeiten sowie Verkehrsunternehmen, Behindertenverbände, Tourismusmarketingorganisationen und die Bundesländer. Auch die KfW fördert (indirekt) barrierefreien TourismusWährend das Projekt des Wirtschaftsministeriums die Leistungssteigerung im barrierefreien Tourismus fördern soll, dienen die Kredite der KfW in erster Linie aktiven Baumaßnahmen von Infrastrukturen und Einrichtungen in touristischen Zielgebieten Deutschlands. Die Programme 037 und 047 soll mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben sichern. Somit können Hoteliers, Baufirmen aber auch Architekten, die im barrierefreien Tourismus aktiv werden wollen, eine Förderung erhalten. Die Höchstsumme des Kredites beträgt 10 Millionen Euro. Diese Programme sind eventuell auch für Privatpersonen interessant, die - quasi als Unternehmer - Ferienwohnungen in ihrem eigenen Haus barrierefrei herrichten und dann vermieten wollen. Die kommunale Infrastruktur lässt sich im Sinne behindertengerechterer Umgebungen auch in touristischen Zielgebieten über das Programm 208 der KfW vorantreiben. Beispielsweise wird die Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich des Tourismus explizit gefördert. Der Höchstbetrag liegt hier bei 150 Millionen Euro pro Antrag und Jahr. Erfurter Erklärung zum barrierefreien Tourismus in DeutschlandDie Landesbeauftragten sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung beziehen sich in ihrem Statement vom 30. Mai 2012 auf den Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem den Menschen mit Beeinträchtigung ein gleichberechtigter Zugang zu Tourismusdiensten und -stätten zugesprochen wird. Darin fordern sie die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle am Tourismus beteiligten Organisationen jeweils detailliert auf, sich an der Förderung eines barrierefreien Tourismuskonzeptes zu beteiligen. Immerhin läge das jährliche Netto-Umsatz-Potential in diesem Bereich bei bis zu 5 Milliarden Euro und sei mit einer Schaffung von etwa 90.000 neuen Arbeitsplätzen verbunden. In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils eigene FördermöglichkeitenBeispielsweise im Osten der Republik, in Brandenburg: Bei der Investitionsbank des Landes (ILB) gibt es zwei Kreditprogramme, die im Besonderen auch die Tourismusförderung mit einbeziehen. Das GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen und die GRW-G Große Richtlinie vom 6. Februar 2012 stellen entsprechende Mittel aus verschiedenen Fonds zur Verfügung. Ziele der Programme sind neben der Wirtschaftsförderung im Land auch die Sicherung der Arbeitsplätze. Im "Tourismuspolitischen Konzept der Bayerischen Staatsregierung" heißt es zusammenfassend unter Punkt 8: "Die Teilhabe aller Menschen am Tourismus ist wichtig. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt deshalb den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in vielfältiger Weise. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal der Zukunft." Deshalb gibt es zum Beispiel die kostenlose Bauberatung bei der Bayerischen Architektenkammer. Zur Förderung der Investitionen existieren unter anderem diese beiden Landesprogramme: Das "Bayerische Regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)" gewährt den Antragsstellern für barrierefreie Einrichtungen Investitionszuschüsse oder solche, die entsprechende Darlehen verringern. Auch das Programm "Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)" ist auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar. Hilfestellung bei der Vermarktung und QualitätssiegelDarüber hinaus gibt es bei der Vermarktung barrierefreier Tourismusprojekte zahlreiche Hilfestellungen, zum Beispiel über die Bayerische Tourismus Marketing GmbH und deren interaktiven Internetauftritt sowie zwei unterschiedliche Qualitätssiegel, die auf Barrierefreiheit in Hotelerie, Gastronomie und anderen touristischen Einrichtungen hinweisen. Detailliertere Informationen zu einzelnen Fördermöglichkeiten des barrierefreien Tourismus erhält man entweder beim Behindertenbeauftragten, beim für den Tourismus zuständigen Ministerium oder auch bei der Tourismus Marketing Gesellschaft des jeweiligen Bundeslandes. Konkrete Umgestaltungsmaßnahmen und ihre GrenzenWer nun also Baumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Gästezimmern plant oder durchführt, sollte darauf achten, die dafür anfallenden Mehrkosten in einem Rahmen von 3% bis 10% zu halten. Bei der Umgestaltung von Bestandsbauten hingegen ist der Kostenaufwand für die Barrierefreiheit in der Regel erheblich höher. Der Umbau im Sanitär- oder Elektrobereich und Maßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung sind in diesem Fall bei einem Betreiberwechsel oder bei ohnehin fälligen Umgestaltungsmaßnahmen empfehlenswert. Der Einbau eines Aufzuges, die barrierefrei Gestaltung des Eingangsbereiches und eine entsprechende Ausstattung der Bäder beispielsweise, verursachen natürlich höhere Kosten als in einer Beherbergungsstätte, die eben nicht auf barrierefreien Tourismus setzt. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude wird dann unter Umständen der Einbau eines Aufzuges (zum Beispiel an der Fassade) sogar ganz unmöglich, weil entweder die Mehrkosten zu hoch würden, technisch keine Möglichkeit dazu bestünde oder gar keine behördliche Genehmigung erfolgen könnte. Immerhin: Man sollte zumindest versuchen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, den Eingangs- und Gaststättenbereich möglichst barrierefrei zu gestalten. In der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen enthalten. Der Planung sollte sie trozdem zugrunde gelegt werden - im öffentlich zugänglichen Bereich die DIN 18040, Teil 1 und für die Bewohnerzimmer DIN 18040, Teil 2 "Wohnungen". Hier einige Hinweise und Bestellinformationen zu ausführenden Firmen: Gebäude und AußenanlageDazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Hauseingang, räumliche Anordnung, Lage der Zimmer, Brandschutz-Rettungswege, Balkone, Aufzüge, Treppe, Rezeption, Erschließung, Flure, Zimmertür.
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an Ihre Hausbank zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites. Der Kredit kann mit einem Zuschuss der Pflegekasse (falls Pflegestufe vorhanden) kombiniert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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