... barrierereduziert, seniorengerecht, rollstuhltauglich usw. ist gesetzlich nicht definiert.
Eine exakte Definition gibt es nur für die Begriffe "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht".
Welche genauen Maße eingehalten werden müssen legen die Normen DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" und DIN 18040-2 "Wohnungen" fest.
Denn es geht um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann.