Barrierefreie Gestaltung von Plattenbauten
Anforderungen an das Wohnumfeld, das Wohngebäude und die Wohnung
Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes
Umbaumaßnahmen im Bad
Schaffung von barrierefreien Wohnungen
Anforderungen an das Wohnumfeld, das Wohngebäude und die Wohnung
Wie müssen Wohnungen in Block- und Plattenbauten beschaffen sein, um mit
anderen inzwischen am Markt vorhandenen Neubauwohnungen konkurrieren zu können? Welche Anforderungen stellen Familien mit Kindern, junge und alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen an ihre Wohnung? Das war Gegenstand einer Untersuchung des IEMB bereits in den Jahren 1993 und 1994.
Senioren stellen Anforderungen an das Wohnumfeld, das Wohngebäude und die
Wohnungen, die auch von anderen Bewohnergruppen als wünschenswert angesehen
werden. Deshalb ist bei der Sanierung des Wohnungsbestandes in
Plattenbausiedlungen eine barrierefreie Gestaltung anzustreben.
Voraussetzung dafür ist ein barrierefreies Wohnumfeld, barrierefreier Zugang
zum Wohngebäude und zur Wohnung sowie ausreichende Bewegungsflächen innerhalb
der Wohnung.
Aber die Wohnungen in Plattenbauweise sind überwiegend nicht barrierefrei
nutzbar.
Hauptkritikpunkte:
- Zu kleine oder ungünstig geschnittene Individualräume
- Zu kleine Küchen, wenig Stell- und Bewegungsflächen
- Zu kleine Bäder, wenig Stell- und Bewegungsflächen
- Ungünstiger Zuschnitt der Küchen und Bäder
- Schlechte Qualität der Ausstattung, insbesondere bei Wohnungen für
Rollstuhlbenutzer
- Keine barrierefreien Zugänge zum Haus und zur Wohnung, mit Ausnahmen bei
den Punkthochhäusern
- Fehlende Aufzüge bei 4- bis 6geschossigen Gebäuden, mit Ausnahmen bei
Sonderwohnformen
- Kein barrierefreies Wohnumfeld
Seit den 90er Jahren wurden in großem Umfang Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an den Wohngebäuden in den Plattenbausiedlungen der
neuen Bundesländer durchgeführt. Es wurde die einmalige Chance, diese Mängel
in einem bedarfsgerechten Umfang zu beseitigen, nicht genutzt. Dazu gehören
Schaffung von barrierefreien Zugängen, Beseitigung von Schwellen,
Umbaumaßnahmen im Bad und Schaffung von barrierefreien Wohnungen. Mit
zunehmendem Leerstand beginnt man erst jetzt wieder darüber nachzudenken,
Plattenbauwohnungen barrierefrei umzugestalten. So wurde z.B. im vergangenen
Jahr in Greifswald, Ernst-Thälmann-Ring 26, ein 6-geschossiges Punkthaus in WBS
70 barrierefrei nach DIN 18025, Teil2, umgestaltet. Die Mieter können
demnächst in ihre neuen barrierefreien Wohnungen einziehen.
Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes
Das Wohnumfeld soll soziale Kontakte der Bewohner ermöglichen. Das ist für
ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, insbesondere für
Rollstuhlbenutzer, wichtig. Mit der DIN 18024, "Barrierefreies Bauen"
Teil 1 und 2 werden Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Gestaltung
- Fußwege ohne Stufen und erschütterungsarm, Mindestbreite 120 cm
- ausreichende Bewegungsfläche
- Bedienungseinrichtungen im Greifbereich der Rollstuhlbenutzer, Höhe 85 cm
des Wohnumfeldes formuliert. Gegenstand der Norm sind Straßen, Plätze,
Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen, Spielplätze sowie öffentlich
zugängige Gebäude und Arbeitsstätten. Die barrierefreie Gestaltung fängt
beim Wohnumfeld an. Leider spielte im Rahmen der durchgeführten
Wohnumfeldverbesserungen in den Großsiedlungen der Aspekt des barrierefreien
Bauens eine untergeordnete Rolle.
Rampen
 Barrierefreier Zugang zum Haupteingang über eine Rampe, Foto:Baasch Rampen dienen zur barrierefreien Erschließung der Hauseingänge. Deshalb sollten im Rahmen der Wohnumfeldgestaltung Rampen als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Treppen angeordnet werden. Mit Rampen wird alten Menschen, Rollstuhlbenutzern und Bewohnern mit Kinderwagen ermöglicht, Höhenunterschiede stufenlos zu überwinden und somit den Hauseingang barrierefrei zu erreichen.
Aufzüge
 Barrierefreier Zugang über Plattformaufzug, Foto: Baasch Zur Überwindung der Sockelgeschosshöhe sind außer Rampen auch sogenannte Plattformaufzüge geeignet, insbesondere wenn im Eingangsbereich kein Platz für den nachträglichen Anbau einer Rampe vorhanden ist. Aufzüge wurden erst bei Wohngebäuden über 6 Geschosse eingebaut. Die Abmessungen des Fahrkorbes, das technische Niveau und die Steuerungstechnik entsprechen nicht dem neuesten Stand der Technik und den Anforderungen einer rollstuhl-gerechten Gestaltung. Die vorhandenen Aufzugsanlagen sind von Rollstuhlbenutzern bei den 10 bis 11geschossigen Wohnscheiben ohne zusätzliche Hilfsmittel nicht zu erreichen, weil bis zum Aufzug Treppen zu überwinden sind.
Beseitigung der Loggiaschwellen
 Barrierefreier Zugang zur Loggia, Foto: Baasch Zur Schaffung eines barrierefreien Zuganges zu den Loggien können die Schwellen von Plattenbauten herausgeschnitten werden, ohne die Tragfähigkeit der Wände zu gefährden. Allerdings ergeben sich hohe Folgekosten durch den erforderlich werdenden Austausch der Tür/Fensterkonstruktion und durch die Angleichung der Fußbodenhöhe auf der Loggia an die des Wohnraumes. Außerdem muss die neue Konstruktion sichern, dass das anfallende Regenwasser schnell abgeleitet werden kann.
Umbaumaßnahmen im Bad
Hauptkritikpunkt innerhalb der Wohnung sind die Bäder. Nach ihrer Lage im
Gebäude werden die Bäder unterschieden in Innenbäder ohne Fenster und
Außenbäder mit Fenster. Beide Badtypen haben zu wenig Bewegungsflächen sowie
unzulängliche Stellflächen für Waschmaschinen bzw. gar keine. Deshalb ist
eine funktionelle Verbesserung ohne Vergrößerung der Bäder sehr schwierig.
Nach unseren Erkenntnissen ist es aus bau- und wohnungswirtschaftlichen Gründen
auch nicht sinnvoll, eine große Anzahl von Bestandswohnungen in den
Plattenbausiedlungen nach den Forderungen der Norm -Barrierefreie Wohnungen-
umzugestalten. Das ist auch deshalb nicht notwendig, weil es ältere Menschen
ohne Mobilitätsbeeinträchtigungen gibt, die mit einem niedrigeren Standard
auskommen. Ein wichtiges Kriterium ist die Bezahlbarkeit der Wohnung.
 bodengleiche Dusche, Innenbad Foto: Baasch  bodengleiche Dusche, Außenbad Foto: Baasch Durch neue Anordnung der Sanitärobjekte bei sinngemäßer Anwendung der DIN
18022 (Küchen, Bäder und WC´s im Wohnungsbau; Planungsgrundlagen) sind
vertretbare Kompromisslösungen für Innen- und Außenbäder möglich. Eine
barrierefreie Umgestaltung der Bäder nach DIN 18025 erfordert umfangreiche
bauliche Maßnahmen. So sind Trennwände zu versetzen und Sanitärraumzellen bei
Plattenbauten zu demontieren. Ein neuer Fußbodenaufbau ist erforderlich. Die
nach DIN 18025 geforderte bodengleiche Dusche ist wegen der geringen
Fußbodenhöhe (3-4 cm) in den Obergeschossen nur sehr kostenaufwendig zu
realisieren. Es gibt aber bereits Beispiele, wo bodengleiche Duschen sowohl in
Innenbädern als auch in Außenbädern ohne Veränderung der Badfläche
eingeordnet wurden. Bei einem erforderlichen Eingriff in die vorhandene
Deckenkonstruktion ist eine Überprüfung der Tragfähigkeit, insbesondere der
Spannbetondecken bei Plattenbauten, notwendig.
Schaffung von barrierefreien Wohnungen
Bei der barrierefreien Umgestaltung von Wohnungen sind die nachfolgenden
Rahmenbedingungen zu beachten:
- Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Forderungen
- Bautechnische und bauphysikalische Forderungen
- Modernisierung im bewohnten oder unbewohnten Zustand
- Wohnungsgemenge, Bedarf an barrierefreien Wohnungen
- Wohnungsausstattung, insbesondere für Rollstuhlbenutzer
- Mietermitbeteiligung
- Kostenrahmen
- Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Miethöhe nach Modernisierung
Die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen sind in den z.Z. noch geltende
Normen: DIN 18025, Teil 1 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für
Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen DIN 18025, Teil 2 Barrierefreie Wohnungen;
Planungsgrundlagen festgelegt.
Gegenwärtig werden die Normen zum barrierefreien Bauen und Wohnen in einer
neuen Norm, DIN 18030 "Barrierefreies Bauen", zusammengefasst. Die
Anforderungen an barrierefreie Wohnungen werden sich aber dadurch nicht ändern.
Wohnungen in Wohngebäuden der Plattenbauweise sind in der Regel nicht
barrierefrei, insbesondere die Wohnungen in den Obergeschossen der 4- bis
6-geschossigen Wohngebäude ohne Aufzug. Es ist jedoch möglich, durch Anordnung
eines Aufzuges, der Voraussetzung für den barrierefreien Zugang zu den
Wohnungen ist, Wohnungen dann auch barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht
umzugestalten.
Eine barrierefreie Umgestaltung einer Wohnung kann, bei entsprechendem
Bedarf, auch als Einzelmaßnahme noch nach einer Grundsanierung durchgeführt
werden.
Barrierefreie Wohnungen sollten bei entsprechendem Bedarf in die vorhandenen
Gebäude eingeordnet werden. Es gibt bereits Beispiele für eine im Vergleich
zum Wohnungsneubau kostengünstige rollstuhlgerechte Umgestaltung von
Bestandswohnungen im Erdgeschoss.
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