Pflegereform 2008 - Pflegeleistungen - Pflegestützpunkte |
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Die Pflegereform bleibt ein heißes EisenDer Gesetzgeber schafft nur im Ansatz neue Rahmenbedingungen![]() Phil.Hubbe, Kalender 2008 Am 1. Juli 2008 trat die Pflegereform nach langem Streit auf allen Ebenen in Kraft. Gerade die Details sorgen bis heute für Diskussionsstoff: Die Erhöhung des Pflegegeldes mutet an wie eine Farce und die Auseinandersetzung um die Einrichtung von "wohnortnahen Pflegestützpunkten" hat gerade erst begonnen. "Die Pflegereform ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, der natürlich nicht ausreicht", sagt Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK. Seit Einführung der Pflegeversicherung sei die reale Kaufkraft der Betroffenen wegen fehlender Anpassungen bis heute um 15% gesunken. In der allgemeinen Berichterstattung ist hingegen zur Zeit immer wieder zu lesen, dass die Pflegereform 2008 eine Verbesserung der Leistungen für die 2,2 Millionen Pflegebedürftigen bringt. Betrachtet man diese jedoch genauer, lassen sich gerade die Details des erneuerten Pflegegesetzes kritisieren. Wird die Pflegeleistung beispielsweise nicht durch zugelassene Pflegekräfte, sondern durch ehrenamtliche Helfer oder Angehörige erbracht, besteht ein Anspruch auf das Pflegegeld. Dieses betrug bisher 205 Euro (Stufe I), 410 Euro (Stufe II) und 665 Euro (Stufe III). Mit diesem Betrag sollen die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sichergestellt werden. Ab Juli 2008 ist diese Leistung in allen drei Stufen um jeweils zehn Euro erhöht worden. In den Jahren 2010 und 2012 folgt dann erneut eine Erhöhung um zehn Euro. Allein in diesem Jahr klettert aber die Inflationsrate in Deutschland auf 3,1 Prozent. Damit ist die Teuerungsrate bereits 2008 höher als der anteilige Anstieg des Pflegegeldes in den Pflegestufen II und III. Erst 2015 soll eine Dynamisierung beim Pflegegeld eingeführt werden, diese sei jedoch bis heute nicht ausgestaltet, kritisiert Jens Kaffenberger vom VdK. Anmerkung der Redaktion nullbarriere.de: Durch Ergänzungen des §41 Tagespflege und Nachtpflege kommt es zu deutlichen Verbesserungen bei der Anrechnung von Pflegesachleistungen bei Kombinationspflege. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Pflegegeldrechner Pflegegeld bei Kombinationspflege. "Den Kuchen der erhöhten Pflegeleistungen und zur Förderung häuslicher Pflege teilen doch die großen Wohlfahrtsverbände ohnehin schon jetzt unter sich auf", meint Bernd Gosau vom "Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V." in Bremen. Der ehrenamtliche Wohnberater setzt sich für ein Drei-Säulen-Modell bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen ein: Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Tätigkeiten bilden den ersten Pfeiler. Familienangehörige den zweiten, und nur die dritte Säule sollten die professionellen Pflegedienste und Wohlfahrtsverbände übernehmen. Dieses Modell wird zur Zeit im Land Bremen diskutiert. Auch wenn die im Moment auf allen Ebenen heiß umstrittene Pflegereform 2008 zunächst auf der Ebene des Bundesministeriums für Gesundheit vorbereitet wurde, so haben sich doch auch die einzelnen Bundesländer über den Bundesrat zahlreiche Zuständigkeiten gesichert. Beispielsweise bei der Einrichtung der Pflegeberatung in "wohnortnahen Pflegestützpunkten" (§7a und §92c PfWG). "Hier machen sich schon jetzt die professionellen Verbände" richtig breit und es bleibt wahrscheinlich kaum Platz für ehrenamtliche Helfer", kritisiert Bernd Gosau. Tatsächlich startete am 18. Januar das Bundesministerium für Gesundheit das Modellprojekt "Werkstatt Pflegestützpunkte". Mitte Juni 2008 fand in Berlin eine Fachtagung der "Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnanpassung e.V." statt, auf der die Perspektiven der künftigen Wohnberatung lebhaft diskutiert wurden. Sabine Grabow, die diese Konferenz mitorganisiert hat, zieht danach folgendes Fazit: "Wohnberatung soll ein wesentlicher Bestandteil der Pflegeberatung bleiben, auch wenn sie bisher nicht direkt im Gesetz verankert ist." Gerade die Pflegereform 2008 führe dazu, dass sich die Wohnberater in Zukunft noch mehr um eine geeignete Vernetzung mit den Pflegestützpunkten und den Pflegekassen kümmern müssen. Das eigene Berufsbild des Wohnberaters entwickelt sich jedoch gerade erst und ist noch nicht wie beispielsweise das des Altenpflegers anerkannt. Allerdings entstehen erste Akademien, und auch das Bundesgesundheitsministerium widmet der Ausbildung seine Aufmerksamkeit. Früher wurde die Wohnberatung übrigens noch von Sozialarbeitern übernommen. Bis heute geht es darum, älteren Menschen nach Möglichkeit schon vor Beginn einer Pflegebedürftigkeit Ratschläge zu geben, wie das private Wohnumfeld möglichst barrierefrei gestaltet und damit bis ins hohe Alter erhalten werden kann. Wohnberater werden auch in Zukunft mit den Pflegekassen abrechnen können. Bei der Ausbildung zum Wohnberater gebe es, so Sabine Grabow, eine Tendenz zur Zertifizierung. Wie bereits in Niedersachsen praktiziert, würden in absehbarer Zeit immer mehr Bundesländer zu dieser Aus- und Fortbildungsform übergehen. |
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