"ÖPNV/SPNV für alle" in SachsenFacebookTwittermailto:?subject=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de&body=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de%3A%0A%0A%22%C3%96PNV%2FSPNV%20f%C3%BCr%20alle%22%20in%20Sachsen%0Ahttps%3A%2F%2Fnullbarriere.de%2F%2Foepnv-sachsen.htm%0A%0ATechnische%20Forderungen%20%C3%96PNV%2C%20Bahnsteig%2C%20Haltepunkt%2C%20Haltestelle.%20Planungshilfe%2C%20Entscheidungshilfe.%20Ziel-%20vereinbarungen%20zur%20Realisierung%20der%20Nahverkehrspl%C3%A4ne.oepnv-sachsen.htm?output=print

Für Menschen mit Behinderung ist der ÖPNV oft die einzige Möglichkeit, größere Entfernungen zu überwinden. Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" strebt an, allen Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen. Aktualisiert wurden die "Technischen Forderungen" sowie die "Klassifizierung der ÖPNV-Zugangsstellen".

"ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen

Bushaltestelle

Rund 25% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind ständig oder zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes wird in starkem Maße davon bestimmt, ob und mit welchem Aufwand sie die öffentlichen Beförderungsangebote, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nutzen können.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen am ÖPNV/SPNV nur umfassend teilnehmen können, wenn alle daran beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen einheitlichen technischen Standard realisieren.

Programmziele:

  • Barrierefreie Erreichbarkeit der Haltepunkte, Bahnhöfe und Bahnsteige vom öffentlichen Verkehrsraum;
  • barrierefreie Wechselmöglichkeit von einem zum anderen Verkehrsmittel;
  • barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV/SPNV sowie am und im Verkehrsmittel;
  • Gewährleistung der sicheren Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen, insbesondere von Fahrgästen im Rollstuhl
  • Umsetzung der Barrierefreiheit als Zielstellung und Teilaufgaben zum "ÖPNV/SPNV für alle" in den Nahverkehrsplänen;
  • Mitwirkung an der objektkonkreten Gestaltung von Zugangsstellen und Umsteigebeziehungen und Linienführungen;
  • Mitwirkung an der Konzipierung und Erprobung neuer Fahrzeugtypen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
  • Mitarbeit an Konzeptionen zur Vernetzung und Optimierung von Sonderverkehrsmitteln mit dem ÖPNV/SPNV.

Technische Forderungen

Die Technischen Forderungen können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.

Die LAG SH stellt die Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" allen am Problemkreis Barrierefreiheit und ÖPNV/SPNV mitwirkenden Selbsthilfevereinigungen sowie den weiter beteiligten Partnern als Diskussions- und Handlungsgrundlage zur Verfügung und wird sie entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand regelmäßig aktualisieren.

Technische Forderungen "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen
Stand 29.08.2017 Auszug
Umsetzung im Zeitraum 2017 - 2021Bemerkungen
6. Hilfsmittel/ Anforderungen
6.1. Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl
Maximale Abmessungen des Rollstuhls:
  • EU-Norm: L x B 120 cm x 70 cm
  • Zugelassen max.: L x B x H 130 cm x 80 cm x 150 cm
Max. Masse mit Insassen:
  • 250 (max. 300) kg
Zu maximale Abmessung und Masse:
  • Übersteigen Abmessungen bzw. Gesamtmasse die genannten Werte ist vor Fahrtantritt eine Zustimmung des zuständigen Verkehrsunternehmens einzuholen.
    Das gilt auch für die Beförderung von Fahrgästen mit Elektromobilen/ E-Scootern (insofern eine ÖPNV-Zulassung für das genutzte Modell vorliegt) sowie von Rollstühlen mit Zuggeräten (insofern die Zuggeräte nicht durch eine Begleitperson gesondert als Gepäck verladen werden können).
Weitere Anforderungen:
  • Die Fahrgäste im Rollstuhl müssen einen Restspalt und eine Restschwelle von je 5 cm, bei der Nutzung von Überfahrbrücken bzw. Rampen eine Neigung bis 18 % sicher überwinden können (bei Neigung größer 6% mit qualifizierter Hilfe durch Betriebspersonal).
  • Der Wendekreis des Rollstuhls sollte 150 cm nicht überschreiten.
  • Der Durchmesser der kleineren Räder sollte 15 cm nicht unterschreiten.
Zu weitere Anforderungen:
Der Rollstuhlfahrer ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich, das betrifft u.a.
  • das Überfahren von Restspalt bzw. Restschwelle sowie das Befahren von Rampen/Überfahrbrücken.
    Wird Hilfe benötigt, ist das dem Betriebspersonal eindeutig und rechtzeitig mitzuteilen
  • das sichere Parken des Rollstuhls im Verkehrsmittel während des Beförderungsvorgangs.
Kann er das aus eigener Kraft z. B. durch Festhalten an den vorhandenen Griffelementen nicht gewährleisten, muss er eine Begleitperson mitführen oder andere Fahrgäste um die ggf. erforderliche Hilfeleistung bitten. Das Anlegen eines Beckengurtes wird empfohlen.
Weitere spezifische Verhaltensrichtlinien sind den von den jeweiligen Verkehrsunternehmen herausgegebenen bzw. im Internet veröffentlichten speziellen Beförderungshinweisen zu entnehmen. Die für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste angebotenen Trainingsmöglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV/SPNV sind zu nutzen. Die vorgenannten Regelungen für Fahrgäste im Rollstuhl gelten (ggf. mit spezifischen Einschränkungen und Verhaltensrichtlinien) auch für die Beförderung von Fahrgästen mit vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln.
6.2. Beförderung von blinden/ sehbehinderten Fahrgästen
  • Blinde und sehbehinderte Fahrgäste müssen in der Lage sein, die angebotenen/ verfügbaren Hilfsmittel zur Information vor Fahrtantritt bzw. zur Gewährleistung der barrierefreien In-formation im bzw. am Verkehrsmittel zu nutzen
Nutzung Strab, Bus und SPNV soll unter Nutzung eines/r aktuellen (z.B. durch Echtzeitfunktion), barrierefreien Auskunftsmediums/Orientierungshilfe möglich sein, z.. B. Einsatz von BLIS, SMS/App#du
über Handy mit Sprachausgabe, Internetauskunft
Die für blinde/sehbehinderte Fahrgäste angebotenen Trainingsmöglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV/SPNV sind zu nutzen

Die vollständigen Technischen Forderungen "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen

erhalten Sie als PDF-Datei über das Kontaktformular.

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Autorinfo

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. Projektgruppe "ÖPNV für alle"

01217 Dresden

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und in Zusammenarbeit mit dem Sozialverband VdK Sachsen für die Region Chemnitz/ ­West­erz­gebirge/ Vogtland

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