Das Projekt strebt an, für alle Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.
Rund 25% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind ständig oder zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes wird in starkem Maße davon bestimmt, ob und mit welchem Aufwand sie die öffentlichen Beförderungsangebote, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Für Menschen mit Behinderung ist der ÖPNV oft die einzige Möglichkeit, größere Entfernungen zu überwinden, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Mit dem Projekt "ÖPNV für alle" wird das Ziel verfolgt, allen Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.
Die LAG SH Sachsen geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen am ÖPNV nur umfassend teilnehmen können, wenn alle daran beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen einheitlichen technischen Standard realisieren.
Dieses Ziel soll in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen erreicht werden. Die wesentlichsten Mindestforderungen der LAG SH Sachsen an die Gestaltung des ÖPNV im Freistaat sind in den Technischen Forderungen für einen "ÖPNV für alle" zusammengefasst.
Die Technischen Forderungen können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.
Die LAG SH stellt die Technischen Forderungen zum "ÖPNV für alle" allen am Problemkreis Barrierefreiheit und ÖPNV mitwirkenden Selbsthilfevereinigungen sowie den weiter beteiligten Partnern als Diskussions- und Handlungsgrundlage zur Verfügung und wird sie entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand regelmäßig aktualisieren.
Technische Forderungen |
Etappe bis 2015 |
| Restspalt am Übergang Bahnsteig - Fahrzeug |
< 3 cm |
| Restschwelle am Übergang Bahnsteig-Fahrzeug |
< 3 cm |
| Neigung von Rampen am Fahrzeug |
< 6%
< 16% bei Anwesenheit von eingewiesenem Personal |
| Anzahl der Rollstuhl-Stellplätze pro Fahrzeug |
> 6 schienengebundene Fahrzeuge SPNV
> 4 schienengebundene Fahrzeuge Strab
> 2 Gelenk- u.a. Großraumbusse
> 1 Midi-/Kleinbusse und Anruflinientaxi |
| Kennzeichnung Parkposition Rollstuhl bzw. Behindertensitzplatz |
alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja |
| Mindeststellfläche pro Rollstuhl im Fahrzeug |
B X T 90 cm X 140 cm |
| Rangier-/Wendefläche am Stellplatz im Fahrzeug |
> 150 cm x 150 cm (tw. überlappend mit anderen Funktionsflächen) |
| Kennzeichnung der barrierefreien Zu-/Ausstiege |
alle Fahrzuge außer Anruflinientaxi: ja |
| Akustische und optische Anzeige Fahrtziel, Linie, nächster und weitere
Haltepunkte im Fahrzeug + Störungen (außer Anruflinientaxi) |
SPNV: ja
innerstädtisch: ja
Regionalbus: ja |
| Akustische und optische Anzeige Fahrtziel und Linie + Störungen/ Änderungen
am Bahnsteig/ Haltepunkt (einschl. Lautstärkeanpassung an Umgebungsgeräusche)
+ in Warteräumen/ an Servicepoints (vorzugsweise m. Induktionsschleife) |
Alle SPNV-Haltepunkte optisch + akustisch: ja
Busbahnhöfe ) optisch: ja
Zentralhaltstellen ) akustisch: indiv. Anforderung
ÖPNV-Verknüpfungspunkte )
Einzelhaltestellen Bus/Straßenbahn: optisch: nur am Fahrzeug aku: indiv.Anforderung
Anruflinientaxi: optisch: nur am Fahrzeug akustisch: durch Fahrer
|
Anforderungstaste Kneeling/Rampe im Fahrzeug
- mit Rückmeldung |
alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja
- alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja |
Sprechverbindung mit Fahrzeugführer im Fahrzeug
(außer Anruflinientaxi) |
schienengebundene Fahrzeuge SPNV: ja
Straßenbahn: ja
Gelenk- u.a. Großraumbusse: ja
Midi-/Kleinbusse: ja |
| Türöffnungstaster mit Sperrfunktion am Fahrzeug außen und innen mit
Rollstuhlsymbol |
alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja
zusätzlich im SPNV, Straßenbahn, Stadt-Bus Anforderung von Hilfe bzw. Rampe/
Überfahrbrücke über BLIS |
Barrierefreier Zu-/Abgang vom/zum Bahnsteig bzw. Haltepunkt,
Fahrgastunterstand
(bei Aufzügen mit Etagenansage und -anzeige, Notruftaste mit optischer und
akustischer Bestätigung) |
SPNV:
Aufzug (selbstbedient), Rampen < 6%; Blindenleitsystem durchgängig vom/zum
öffentlichen Gehwegbereich, Aufmerksamkeitsstreifen am Bahnsteig;
Fahrgastunterstand mit 6 Sitzen + 3 Stellflächen für Rollstühle B x T je 100
cm x 150 cm; Bahnsteighöhe 55 cm über SOK |
|
Straßenbahn:
Mit Bahnsteig: Zu-/Abgang mit Bordabsenkung, geschützter Fahrbahnübergang;
Blindenleitsystem zum/vom Bahnsteig, Aufmerksamkeitsstreifen am Bahnsteig, bei
Doppelhaltestellen zusätzl. Markierung für Blinde und Rollstuhlfahrer an
vorderer Halteposition; Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl
B x T 100 cm x 150 cm; Rangierfläche vor Einstiegstür 150 cm x 150 cm,
Bahnsteighöhe 23 cm über SOK.
Ohne Bahnsteig: nicht zugelassen. |
|
Bus innerstädtisch + regional:
Verknüpfungspunkte/Zentralhaltestellen: Zu-/Abgang mit Bordabsenkung,
geschützter Fahrbahnübergang; Blindenleitsystem, Aufmerksamkeitsstreifen, bei
Doppelhaltestellen zusätzl. Markierung für Blinde und Rollstuhlfahrer an
vorderer Halteposition; Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl
B x T 100 cm x 150 cm; Rangierfläche vor Einstiegstür 150 cm x 150 cm;
Bahnsteig-/ Bordhöhe 23 cm.
Einzelhaltepunkt: Rangierfläche vor Einstiegstür
150 cm x 150 cm; Höhe Gehwegbord vor Einstiegstür > 20 cm;
Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl B x T 100 cm x 150 cm;
Blindenleitsystem, Aufmerksamkeitsstreifen. |
|
Anruflinientaxi:
wie Haltepunkte des Normal-Linienverkehrs. |
SPNV
schienengebundener Personennahverkehr (DB u.a. Betreiber auf DB-Anlagen) |
Doppelstockwagen bzw. andere Reisezugwagen mit Türbreite > 90 cm;
Bodenhöhe 55 cm über SOK; motorischer Türöffnung, fahrzeuggebundene Rampe
selbsttätig auf Anforderung mindestens an 1 Türpaar, B x > 85 x 30 cm. |
|
Dieseltriebwagen mit Türbreite > 90 cm, Bodenhöhe 55 cm über SOK;
motorischer Türöffnung, fahrzeuggebundene Rampe selbsttätig auf Anforderung
mindestens an 1 Türpaar B x L > 85 x 60 cm. |
| Straßenbahn |
NF-Fahrzeug oder -Fahrzeugabschnitte mit Bodenhöhe im Bereich der
Rollstuhlstellflächen und Behindertensitzplätze < 28 cm über SOK,
fahrzeuggebundene Rampe oder Fallblech an 2 Türen selbsttätig auf Anforderung
B x L > 85 cm x 25 cm. |
| Bus |
NF-Bus mit oder ohne Gelenk + Kneeling auf < 28 cm über Fahrbahnfläche,
Bodenhöhe im Bereich der Rollstuhlstellfläche und Behindertensitzplätze auf
einer Ebene wie Türunterkante, 1 fahrzeuggebundene Rampe selbsttätig auf
Anforderung oder durch Fahrpersonal ausklappbar B x L > 80 cm x 90 cm. |
| Anruflinientaxi (bei Anmeldung als Rollstuhlnutzer oder mit anderer
relevanter Behinderung) |
Pkw-Kleinbus mit Auffahrrampe (Breite > 80 cm) bei maximaler Steigung von
16% oder Hubvorrichtung mit Auffahrfläche B x L > 85 x 200 cm;
Befestigungssystem für Rollstuhl. |