ÖPNV für alle in Sachsen

 

"ÖPNV für alle" im Freistaat Sachsen

Das Projekt strebt an, für alle Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.




Rund 25% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind ständig oder zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes wird in starkem Maße davon bestimmt, ob und mit welchem Aufwand sie die öffentlichen Beförderungsangebote, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Für Menschen mit Behinderung ist der ÖPNV oft die einzige Möglichkeit, größere Entfernungen zu überwinden, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Mit dem Projekt "ÖPNV für alle" wird das Ziel verfolgt, allen Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.


Das heißt:

  • eine Voranmeldung des Mitfahrwunsches ist im Bereich des ÖPNV in der Regel nicht erforderlich;
  • jeder Haltepunkt, jeder Bahnsteig und jede Haltestelle wird aus dem öffentlichen Verkehrsraum heraus barrierefrei erreicht;
  • jeder Haltepunkt, jeder Bahnsteig und jede Haltestelle gestattet das Ein- und Aussteigen bzw. das Ein- und Ausfahren von Fahrgästen im Rollstuhl;
  • jedes Verkehrsmittel, jede fahrplanmäßige Verbindung ist nutzbar (bei Fahrgästen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit Fahrrad: Wenn einer der vorgesehenen Standplätze verfügbar ist);
  • alle verkehrsrelevanten Informationen am und im Verkehrsmittel werden auch in einer für blinde/ sehbehinderte und gehörlose/ ertaubte/ schwerhörige Fahrgäste verständlichen Form bereitgestellt;
  • eine Begleitperson ist nicht erforderlich, wenn der Fahrgast das Ein- und Aussteigen bzw. Ein- und Ausfahren ohne eigene Begleitung bewältigen sowie die allgemeingültigen fahrgastbezogenen Anforderungen zur Beförderungssicherheit erfüllen kann.

Die LAG SH Sachsen geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen am ÖPNV nur umfassend teilnehmen können, wenn alle daran beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen einheitlichen technischen Standard realisieren.

Dieses Ziel soll in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen erreicht werden. Die wesentlichsten Mindestforderungen der LAG SH Sachsen an die Gestaltung des ÖPNV im Freistaat sind in den Technischen Forderungen für einen "ÖPNV für alle" zusammengefasst.

Die Technischen Forderungen können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.

Die LAG SH stellt die Technischen Forderungen zum "ÖPNV für alle" allen am Problemkreis Barrierefreiheit und ÖPNV mitwirkenden Selbsthilfevereinigungen sowie den weiter beteiligten Partnern als Diskussions- und Handlungsgrundlage zur Verfügung und wird sie entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand regelmäßig aktualisieren.


Technische Forderungen "ÖPNV für alle" im Freistaat Sachsen

Stand Februar 2007
Auszug

Technische Forderungen

Etappe bis 2015

Restspalt am Übergang Bahnsteig - Fahrzeug < 3 cm
Restschwelle am Übergang Bahnsteig-Fahrzeug < 3 cm
Neigung von Rampen am Fahrzeug < 6%
< 16% bei Anwesenheit von eingewiesenem Personal
Anzahl der Rollstuhl-Stellplätze pro Fahrzeug > 6 schienengebundene Fahrzeuge SPNV
> 4 schienengebundene Fahrzeuge Strab
> 2 Gelenk- u.a. Großraumbusse
> 1 Midi-/Kleinbusse und Anruflinientaxi
Kennzeichnung Parkposition Rollstuhl bzw. Behindertensitzplatz alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja
Mindeststellfläche pro Rollstuhl im Fahrzeug B X T 90 cm X 140 cm
Rangier-/Wendefläche am Stellplatz im Fahrzeug > 150 cm x 150 cm (tw. überlappend mit anderen Funktionsflächen)
Kennzeichnung der barrierefreien Zu-/Ausstiege alle Fahrzuge außer Anruflinientaxi: ja
Akustische und optische Anzeige Fahrtziel, Linie, nächster und weitere Haltepunkte im Fahrzeug + Störungen (außer Anruflinientaxi) SPNV: ja
innerstädtisch: ja
Regionalbus: ja
Akustische und optische Anzeige Fahrtziel und Linie + Störungen/ Änderungen am Bahnsteig/ Haltepunkt (einschl. Lautstärkeanpassung an Umgebungsgeräusche) + in Warteräumen/ an Servicepoints (vorzugsweise m. Induktionsschleife) Alle SPNV-Haltepunkte optisch + akustisch: ja
Busbahnhöfe ) optisch: ja
Zentralhaltstellen ) akustisch: indiv. Anforderung
ÖPNV-Verknüpfungspunkte )
Einzelhaltestellen Bus/Straßenbahn: optisch: nur am Fahrzeug aku: indiv.Anforderung
Anruflinientaxi: optisch: nur am Fahrzeug akustisch: durch Fahrer
Anforderungstaste Kneeling/Rampe im Fahrzeug
 - mit Rückmeldung
alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja

- alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja
Sprechverbindung mit Fahrzeugführer im Fahrzeug
(außer Anruflinientaxi)
schienengebundene Fahrzeuge SPNV: ja
Straßenbahn: ja
Gelenk- u.a. Großraumbusse: ja
Midi-/Kleinbusse: ja
Türöffnungstaster mit Sperrfunktion am Fahrzeug außen und innen mit Rollstuhlsymbol alle Fahrzeuge außer Anruflinientaxi: ja
zusätzlich im SPNV, Straßenbahn, Stadt-Bus Anforderung von Hilfe bzw. Rampe/ Überfahrbrücke über BLIS
Barrierefreier Zu-/Abgang vom/zum Bahnsteig bzw. Haltepunkt, Fahrgastunterstand
(bei Aufzügen mit Etagenansage und -anzeige, Notruftaste mit optischer und akustischer Bestätigung)
SPNV:
Aufzug (selbstbedient), Rampen < 6%; Blindenleitsystem durchgängig vom/zum öffentlichen Gehwegbereich, Aufmerksamkeitsstreifen am Bahnsteig; Fahrgastunterstand mit 6 Sitzen + 3 Stellflächen für Rollstühle B x T je 100 cm x 150 cm; Bahnsteighöhe 55 cm über SOK
Straßenbahn:
Mit Bahnsteig: Zu-/Abgang mit Bordabsenkung, geschützter Fahrbahnübergang; Blindenleitsystem zum/vom Bahnsteig, Aufmerksamkeitsstreifen am Bahnsteig, bei Doppelhaltestellen zusätzl. Markierung für Blinde und Rollstuhlfahrer an vorderer Halteposition; Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl B x T 100 cm x 150 cm; Rangierfläche vor Einstiegstür 150 cm x 150 cm, Bahnsteighöhe 23 cm über SOK.
Ohne Bahnsteig: nicht zugelassen.
Bus innerstädtisch + regional:
Verknüpfungspunkte/Zentralhaltestellen: Zu-/Abgang mit Bordabsenkung, geschützter Fahrbahnübergang; Blindenleitsystem, Aufmerksamkeitsstreifen, bei Doppelhaltestellen zusätzl. Markierung für Blinde und Rollstuhlfahrer an vorderer Halteposition; Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl B x T 100 cm x 150 cm; Rangierfläche vor Einstiegstür 150 cm x 150 cm; Bahnsteig-/ Bordhöhe 23 cm.
Einzelhaltepunkt: Rangierfläche vor Einstiegstür 150 cm x 150 cm; Höhe Gehwegbord vor Einstiegstür > 20 cm; Fahrgastunterstand mit 3 Sitzen + Stellfläche Rollstuhl B x T 100 cm x 150 cm; Blindenleitsystem, Aufmerksamkeitsstreifen.
Anruflinientaxi:
wie Haltepunkte des Normal-Linienverkehrs.
SPNV
schienengebundener Personennahverkehr (DB u.a. Betreiber auf DB-Anlagen)
Doppelstockwagen bzw. andere Reisezugwagen mit Türbreite > 90 cm; Bodenhöhe 55 cm über SOK; motorischer Türöffnung, fahrzeuggebundene Rampe selbsttätig auf Anforderung mindestens an 1 Türpaar, B x > 85 x 30 cm.
Dieseltriebwagen mit Türbreite > 90 cm, Bodenhöhe 55 cm über SOK; motorischer Türöffnung, fahrzeuggebundene Rampe selbsttätig auf Anforderung mindestens an 1 Türpaar B x L > 85 x 60 cm.
Straßenbahn NF-Fahrzeug oder -Fahrzeugabschnitte mit Bodenhöhe im Bereich der Rollstuhlstellflächen und Behindertensitzplätze < 28 cm über SOK, fahrzeuggebundene Rampe oder Fallblech an 2 Türen selbsttätig auf Anforderung B x L > 85 cm x 25 cm.
Bus NF-Bus mit oder ohne Gelenk + Kneeling auf < 28 cm über Fahrbahnfläche, Bodenhöhe im Bereich der Rollstuhlstellfläche und Behindertensitzplätze auf einer Ebene wie Türunterkante, 1 fahrzeuggebundene Rampe selbsttätig auf Anforderung oder durch Fahrpersonal ausklappbar B x L > 80 cm x 90 cm.
Anruflinientaxi (bei Anmeldung als Rollstuhlnutzer oder mit anderer relevanter Behinderung) Pkw-Kleinbus mit Auffahrrampe (Breite > 80 cm) bei maximaler Steigung von 16% oder Hubvorrichtung mit Auffahrfläche B x L > 85 x 200 cm; Befestigungssystem für Rollstuhl.


Die vollständigen Technischen Forderungen "ÖPNV für alle" im Freistaat Sachsen

  • Etappe bis 2006/07 sowie
  • Etappe bis 2015

erhalten Sie als PDF-Datei über das Kontaktformular:

Kontaktformular


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Autorinfo

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. Projektgruppe "ÖPNV für alle"

Michelangelostr. 2 / Erdg.
01217 Dresden

Zusatzinfo

Grundlage für die Technischen Forderungen bilden die DIN 18024, die DIN 32984 sowie die Forderungen der Arbeitsgruppe ÖPNV des Nationalen Behindertenrates. Mit ihnen soll erreicht werden, dass nur noch solchen Anbietern Leis tungen im ÖPNV übertragen werden, die diesem Standard entsprechen.

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