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Newsletter 2010 17.KWDIN 18040: Hotels, Hotelbäder, Bad, Küche, Aufzug, AutoWas ist neu auf nullbarriere.de ? 1. Barrierefreie Hotels und PensionenIm Entwurf der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen mehr enthalten. Im Fachbeitrag von Dipl.Ing. Helga Baasch finden Sie Gestaltungshinweise vom Zugang bis zur Zimmergröße. Barrierefreie Hotels und Pensionen2. Barrierefreie HotelbäderDie Forschungsarbeit und das Hotelbad-Buch von Ferdinand Huber bietet fertige Muster-Pläne und Checklisten für barrierefrei Hotelbäder unterschiedlichster Größe und Kategorie. Barrierefreie und rollstuhlgerechte Hotelbäder3. Behindertenlift SenkrechtaufzugDie Firma Lift Reith stellt ihren neuen hydraulischen Plattformlift BLS-V vor. Farbkombinationen von Gerüst und Füllung von elegant unauffällig bis zu poppig lebhaft. Über die normale Steuerung hinaus ist er optional mit Funk oder Sprachmodulen steuerbar. Weiter zeichnen ihn aus: 65 mm Unterfahrt, Tragkraft bis 1000kg, Förderhöhe bis 13 m. Behindertenlift Senkrechtaufzug4. Badewannentür MagicBadMachen Sie Ihre Badewanne begehbar durch den kostengünstigen nachträglichen Einbau einer Magicbad-Tür von der Firma Bad-Technik Stegemann. Die Firma Stegemann bietet außerdem Reparatur- und Anti-Rutsch-Beschichtungsverfahren für Sanitärobjekte und Fliesen an. Badewannentür MagicBad5. Küche für Zwerge und RiesenDie Küchenarbeit wird - für alle - mit "cultus individua" bequemer und praktischer. Ob sitzend oder stehend – der Nutzer kann rückenschonend agieren. Angeboten wird diese moderne Küche von der Firma Horst Küchen GmbH. Küchenmöbel in Bewegung6. VW Caddy AktivWährend der Caddy als Klassiker für den Rollstuhltransport galt, gibt es jetzt einen VW Caddy für den selbstfahrenden Rollstuhlfahrer. Der Rollstuhlfahrer fährt über den Heckeinstieg ohne jegliches Hilfspersonal in den Caddy - ohne umzusteigen bis hinter das Lenkrad. Fahrtest bei der Firma Mobilcenter Zawatzky GmbH. VW Caddy für Rollstuhlfahrer7. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASRNach § 8 der ArbStättV gelten die Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort. Zur Zeit sind von 13 ASR 4 bereits veröffentlicht. Bei der Erarbeitung der Technischen Regeln wurde beschlossen die Belange behinderter Arbeitnehmer in einer eigenen ASR V3.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" auszulagern und mittels Anhang in der ASR V3.2 zur jeweiligen Regel zu ergänzen bzw. Widersprüche anzusprechen. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASRnullbarriere.de Newsletterarchiv |
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