Querungsanlagen an Kreisverkehrsplätzen

 

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Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich



In Deutschland sind die Belange der Verkehrssicherheit von Straßen sowohl bei Planung, Bau und Unterhaltung als auch im Betrieb und bezüglich der Ausstattung in den geltenden Technischen Regelwerken u.a. EFA, EAE, EAHV, enthalten.

Straßen für den öffentlichen Verkehr werden entsprechend den "Richtlinien für die funktionale Gliederung des Straßennetzes" (RAS-N)nach

  • Lage (außerhalb oder innerhalb bebauter Gebiete),
  • Angrenzender Bebauung (anbaufrei oder angebaut) und
  • Maßgebender Funktion (Verbindung, Erschließung, Aufenthalt)

eingeteilt.

Die "Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen" (ESAS) und das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) ergänzen dieses Regelwerk.


Barrierefreiheit

Bis heute liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die barrierefreie Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen, die insbesondere die Sicherheitsbelange von stark sehbehinderten und blinden Verkehrsteilnehmern berücksichtigen, vor.

 
Fußgängerführung

Die Führung des Fußgängerverkehr hat großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Kreisverkehren. Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 9) sind Fußgänger und Radfahrer in den Ausfahrten von Kreisverkehren prinzipiell bevorrechtigt.

Ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreis gelten vorfahrtrechtlich als Abbieger und sie sind daher wartepflichtig.

In den Zufahrten von Kreisverkehren ohne Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) haben hingegen Kraftfahrzeuge Vorrang vor den Fußgängern.

Durch die selbstständige Teilnahme von mobilitätsbehinderten Menschen am Straßenverkehr müssen die Belange des Fußgängerverkehrs, insbesondere die Belage von blinden und stark sehbehinderten Verkehrsteilnehmern neu überdacht werden.

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen befasst sich u.a. mit der Entwicklung und Gestaltung von barrierefreien Querungsanlagen (signal- bzw. vorfahrtsgeregelt) im öffentlichen Verkehrsraum.


  Querungsanlagen  
   
          
Signalgeregelt

Teil-/vollverkehrsabhängige Steuerung
Festzeitsteuerung

  Vorfahrtsgeregelt

z.B. an Kreisverkehrsplätzen



Wie groß der Bedarf an einer sicheren Straßenüberquerung ist, mag daran erkannt werden, dass in keiner deutschen Großstadt mehr als 1/3 der Lichtsignalanlagen über eine akustische Zusatzausstattung verfügen. Über die Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Bodenindikatoren (vgl. DIN 32984) liegen keine Zahlen vor. Der Anteil dürfte jedoch noch niedriger liegen.

Grundsätzlich ergeben sich im Zusammenhang mit Barrierefreiheit folgende Fragestellungen:

Werden die Belange von mobilitäts-behinderten Menschen berücksichtigt?

Sind spezielle Vorkehrungen für Sehbehinderte bzw. Blinde (Blinde bedienen sich zum Ausgleich der fehlenden visuellen Wahrnehmung taktiler und akustischer Leitelemente.) vorgesehen?


Autorinfo

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

Herr Roland König

Zusatzinfo

barrierefreier Kreisverkehr

Die Dokumentationsreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung umfasst:

  • Planung und Bau barrierefreier Verkehrsräume
  • Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich
  • Bauliche Entwicklung und Gestaltung von barrierefreien Querungsanlagen
  • Sicherheitseinrichtungen von Straßentunneln (in Planung)
  • Haltestellen (in Planung)

Tipps

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