Kreisverkehr
Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich
In Deutschland sind die Belange der Verkehrssicherheit von Straßen sowohl bei Planung, Bau und Unterhaltung als auch im Betrieb und bezüglich der Ausstattung in den geltenden Technischen Regelwerken u.a. EFA, EAE, EAHV, enthalten.
Straßen für den öffentlichen Verkehr werden entsprechend den
"Richtlinien für die funktionale Gliederung des Straßennetzes" (RAS-N)nach
- Lage (außerhalb oder innerhalb bebauter Gebiete),
- Angrenzender Bebauung (anbaufrei oder angebaut) und
- Maßgebender Funktion (Verbindung, Erschließung, Aufenthalt)
eingeteilt.
Die "Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen" (ESAS) und das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) ergänzen dieses Regelwerk.
Barrierefreiheit
Bis heute liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die barrierefreie
Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen, die insbesondere die Sicherheitsbelange
von stark sehbehinderten und blinden Verkehrsteilnehmern berücksichtigen, vor.
Fußgängerführung
Die Führung des Fußgängerverkehr hat großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Kreisverkehren. Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 9) sind Fußgänger und Radfahrer in den Ausfahrten von Kreisverkehren prinzipiell bevorrechtigt.
Ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreis gelten vorfahrtrechtlich als Abbieger und
sie sind daher wartepflichtig.
In den Zufahrten von Kreisverkehren ohne Fußgängerüberwegen
(Zeichen 293 StVO) haben hingegen Kraftfahrzeuge Vorrang vor den Fußgängern.
Durch die selbstständige Teilnahme von mobilitätsbehinderten Menschen am
Straßenverkehr müssen die Belange des Fußgängerverkehrs, insbesondere die Belage von blinden und stark sehbehinderten Verkehrsteilnehmern neu überdacht werden.
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen befasst sich u.a. mit der
Entwicklung und Gestaltung von barrierefreien Querungsanlagen (signal- bzw.
vorfahrtsgeregelt) im öffentlichen Verkehrsraum.
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Querungsanlagen |
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| Signalgeregelt
Teil-/vollverkehrsabhängige Steuerung Festzeitsteuerung |
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Vorfahrtsgeregelt
z.B. an Kreisverkehrsplätzen |
Wie groß der Bedarf an einer sicheren Straßenüberquerung ist, mag
daran erkannt werden, dass in keiner deutschen Großstadt mehr als 1/3 der
Lichtsignalanlagen über eine akustische Zusatzausstattung verfügen. Über die
Kennzeichnung von Fußgängerüberwegen mit Bodenindikatoren (vgl. DIN 32984)
liegen keine Zahlen vor. Der Anteil dürfte jedoch noch niedriger liegen.
Grundsätzlich ergeben sich im Zusammenhang mit Barrierefreiheit folgende
Fragestellungen:
Werden die Belange von mobilitäts-behinderten Menschen berücksichtigt?
Sind spezielle Vorkehrungen für Sehbehinderte bzw. Blinde (Blinde bedienen
sich zum Ausgleich der fehlenden visuellen Wahrnehmung taktiler und akustischer
Leitelemente.) vorgesehen?
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