Online Fortbildung/Webinar für Landschaftsarchitekten, Architekten/Planer und Spielgerätehersteller

für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen nach DIN 18034: Der inklusive Spielraum.

Webinar Info und Anmeldung

Inklusive Schule - Planungsgrundlagen

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die Umsetzung der 2009 ratifizierten UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine zentrale Herausforderung an die 106 unterzeichneten Staaten, einschließlich Deutschland. Laut UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen garantiert sein. Ein gemeinsames System zu schaffen, das niemanden ausgrenzt, ist der Grundgedanke der Inklusion, mittlerweile ein etablierter Begriff.

Rollstuhlfahrer-Schaukel in einer betreuten EinrichtungTreppe/Rampe aus Holz über die Kinder laufenKind wirft Müll in die geneigte AbfalltonneSitzbank

Die Länder haben inzwischen entsprechende Regelungen zur Inklusion geschaffen. Grundlage war der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der UN-Konvention vom 21.10.2011 "Empfehlungen zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen". Im Juni 2013 fand eine gemeinsame Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell" statt. Dort wurde die Umsetzung inklusiver Bildung in Deutschland diskutiert.

Bildungsangebote sind so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und mit unterschiedlichem Lernniveau gemeinsam lernen können.
Voraussetzung ist:

  • die Qualifizierung der Lehrenden,
  • die Barrierefreiheit von Gebäuden,
  • angemessene Methoden und Kommunikations­formen im Unterricht,
  • die Bereitstellung notwendiger Medien,
  • die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und
  • die Gewährleistung von Assistenzen und pflegerischer Leistungen

Sonderpädagogischer Förderbedarf und Förderschwerpunkte

In Deutschland unterscheidet man 8 Förderschwerpunkte. Hinzu kommt ein Förderschwerpunkt für mehrfach betroffene Schüler.
Förderschwerpunkte sind: Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, übergreifende Zuordnung, Hören, Sehen, Kranke.

Planungsgrundlagen für die umfassende Umgestaltung und den Neubau von Schulen unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung

Die Schaffung der Barrierefreiheit ist eine Schwerpunktaufgabe zur Umsetzung der UN-Konvention.

Die Norm DIN 18040 "Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen", Teil 1: "Öffentlich zugängliche Gebäude" gilt für die Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen. Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.

Die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Öffentlich zugängliche Gebäude ist die Grundlage für Schulbauförderrichtlinien, Schulbauempfehlungen und spezielle Ausführungsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Die Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR diente dabei als Vorlage für die Schulbauvorschriften.

Bauliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von inklusiven Schulen DIN 18040, Teil 1

Außenanlagen

Dazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Haupteingang zur Schule und zu weiteren baulichen Einrichtungen, wie Sporthalle und Sportplatz, Schulhof, Parkplätze müssen für Schüler, Lehrer und Besucher mit Behinderungen in der Nähe des Einganges angeordnet werden. Die dafür erforderliche Parkfläche hat eine Fläche von 350 cm x 500 cm. Die Parkfläche für einen Kleinbus für Behinderte beträgt 350 cm x 750 cm.

Schulhof und Spielplätze benötigen rollstuhlgeeignete Bodenbeläge.

Den Schulgarten kann man auch mit Hochbeeten gestalten. Dabei sind Rollstuhlgeeignete Gartenwege zwischen den Hochbeeten wichtig. Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden von Rollstühlen mind. 150 cm x 150 cm vorsehen.

Die Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei sein. Die Zugänge dürfen keine größere Querneigung als 2,5 % und Längsneigung als 3 % haben. Bei stärkerer Neigung der Erschließungsflächen sind Rampen oder Aufzüge anzuordnen. Rampen müssen verkehrssicher sein. Dafür sind beidseitige Handläufe und Radabweiser erforderlich. Die maximale Neigung darf 6 % nicht übersteigen. Eine Querneigung ist unzulässig.

Gebäude

Unterrichtsräume, Räume für Lehrer, Horträume, Aula und andere Versammlungsräume, Übungsräume und Vereinsräume, wie z.B. Therapieräume, Gymnastikräume, Krafttrainingsräume und sonstige Sport-Spielräume.
Hierzu gehören auch spezielle Räume für Schüler mit Behinderung, wie z.B. Räume zur Krisenvorbereitung, Ruhezonen, Pflegeräume zur körperlichen Versorgung, Erste Hilfe Station, Verstauung von Rehabilitationsgeräten, akustisch abgeschirmte Beratungsräume.

Fingerklemmschutztür am verglasten Durchgang zwischen Entrance und Flur Türöffner im Büro Treppe mit Aufmerksamkeitsfeldern unten und auf dem Absatz Bodenbelag in einer TurnhalleAufzug im Eingangsbereichbeleuchteter beidseitiger HandlaufHandlauf am Gehweg in einem Park

Gebäudeeingangstüren sollten vorrangig automatisch zu öffnen und zu schließen sein. Karusselltüren und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang. Als einziger Zugang sind sie unzulässig.

Der Eingangsbereich ist kontrastreich und mit ausreichender Beleuchtung zu gestalten. Der Eingangsbereich muss auch für Schüler und Betreuer mit Sehbehinderung, eingeschränktem Hörvermögen, Gehbehinderung, für Rollstuhlbenutzer und Kleinwüchsige leicht auffindbar und nutzbar sein. Die taktile Auffindbarkeit ist z.B. durch Bodenindikatoren zu sichern. Die Bewegungsfläche vor Hinweistafeln muss 150 cm x 150 cm betragen. Die Ausstattungselemente im Eingangsbereich dürfen nicht die nutzbare Breite der Verkehrsflächen einengen und müssen für Blinde mit dem Langstock als Hindernis ertastbar sein.

Verkehrsflächen, Gehwege und Flure erfordern eine nutzbare Breite von 150 cm, Durchgänge von 90 cm. Glaswände an Verkehrsflächen erfordern eine kontrastreiche Markierung.

Orientierungshinweise für Schüler, Lehrer und Besucher der Schulanlagen müssen leicht erfassbar, auch für Sehbehinderte und Hörbehinderte, sein. Informationen können visuell, auditiv und taktil gestaltet werden. Es gilt das Zwei-Sinne-Prinzip. Das heißt, es müssen mit 2 der 3 Sinne (Hören, Sehen, Fühlen) die Orientierungshinweise erfassbar sein. Verkehrsflächen sind in der Außenanlage und im Gebäude mit einem einheitlichen Informationssystem und Leitsystem auszustatten.

Treppen sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Für Schüler, Lehrer und Besucher mit leichten Gehbehinderungen sowie mit Sehbehinderung und Hörbehinderungen sind Treppen aber barrierefrei nutzbar, wenn sie gerade Läufe sowie Setzstufen und beidseitig durchgehende Handläufe haben. Die Treppenelemente, z. B. die Markierungsstreifen an den Enden der Trittstufen müssen gut erkennbar sein. Für Blinde sind vor Beginn und Ende einer Treppe Aufmerksamkeitsfelder wichtig, die taktil erfassbar sein müssen.

Vor Aufzügen sind Warteflächen von 150 cm x 150 cm vorsehen, die sich nicht mit anderen Verkehrsflächen überlagern dürfen. Die Mindestfahrkorbfläche beträgt 140 cm x 110 cm. Es ist vorzugsweise ein waagerechtes Bedienungstableau in 85 cm Höhe anzuordnen, das auch für Sehbehinderte und Blinde genutzt werden kann. Weiterhin sind in der Kabine ein Rückspiegel, ein rundum führender Handlauf sowie eine akustische Ansage erforderlich.
Für den Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) spielen Einrichtungen des Bildungswesens/Kindergärten eine Schlüsselrolle bei der Inklusion. Nach der Richtlinie VDI 6008 Blatt 4 (Aufzugs- und Hebetechnik) gilt: "In Bildungseinrichtungen für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche sind besondere Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen zu stellen. Hier kann es sinnvoll sein, auch geringe Höhenunterschiede mit Hebezeugen nach Aufzugsrichtlinie zu überbrücken.

  • Bei Neubau sind Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie vorzusehen.
  • Bei Bestandsgebäuden können bei nachträglichen Anpassungen Aufzüge nach Maschinen-Richtlinie eingebaut werden. Besondere Sicherheitsvorkehrungen beachten (Verletzungsgefahr)
  • kleine Aufzugskapazität, da hauptsächlich Treppennutzung
  • Schlüsselschaltung zum Schutz gegen Verletzungsgefahr und Vandalismus
  • Gegebenenfalls ist eine Begleitung einzelner Schüler beim Höhentransfer sicherzustellen."

Aufenhaltsbereiche, wie Unterrichtsräume, Räume für Lehrer, Therapie-Übungsräume und Trainingsräume sowie die erforderlichen Räume für Schüler mit Behinderung müssen so gestaltet werden, dass ausreichende Bewegungsfläche vor neben und hinter den zu nutzenden Geräten vorhanden ist. Rollstuhlbenutzer benötigen zum Wenden in den Räumen eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm. Die gleichen Anforderungen gelten auch für die Aula.

Versammlungsräume, wie Aula, einschließlich Tribünen sind auch auf die Belange der Rollstuhlbenutzer abzustimmen. So muss mindestens 1 % der verfügbaren Sitzplätze für Rollstuhlbenutzer barrierefrei zugänglich sein. Sitzplätze für Betreuer müssen sich in gleicher Zahl in unmittelbarer Nähe spezieller Sitzplätze befinden. Bei Räumen mit Reihenbestuhlung, sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Bei rückwärtiger bzw. frontaler Anfahrt sind Standflächen von 130 cm Tiefe und mindestens 90 cm Breite erforderlich. Die rückwärtigen bzw. frontalen Bewegungsflächen müssen mindestens 150 cm tief sein. Bei seitlicher Anfahrt sind Standflächen von mindestens 150 cm Tiefe und 90 cm Breite erforderlich. Die sich seitlich angrenzende Bewegungsfläche muss mindestens 90 cm betragen. Anzustreben ist Sitzplätze mit einem akustischen Verstärkersystem auszustatten, um Schüler mit Hörbehinderung die gleichberechtigte Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Unterrichtsräume sind mit variablen Stühlen und Tischen auszustatten. Die Tische müssen unterfahrbar sein. Die Durchgangsbreite zwischen den Tischen muss 120 cm betragen. Ein stufenloser Zugang zur Tafel mit einer maximalen Schreibhöhe von 130 cm ist zu sichern. Alle Ecken und Kanten der Einrichtungsgegenstände sind abzurunden. Eine kontrastreiche Gestaltung mit hoher Leuchtdichte ist erforderlich.
Barrierefreie Nutzung von Computern ist auch für Schüler mit Behinderung durch geeignete Hardware und Software zu sichern. Höhenverstellbare Tische sind erforderlich.

Barrierefreie Sanitäranlagen

Dazu gehören WC, Waschraum, Duschplatz und Umkleidebereiche einschließlich Ausstattung sowie Abstellbereiche für Rollstuhl und Hilfsmittel.

Schultoiletten müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Für je 15 Schülerinnen und je 20 Schüler ist ein WC und je 40 Schüler ein Urinalbecken vorzusehen. Für je zwei WC sollte ein Handwaschbecken vorhanden sein. Darüber hinaus sollte je WC-Anlage mindestens ein Behinderten-WC vorhanden sein.

Kind benutzt Desinfektionsspender in der Schule Kleinkind sitzt auf dem WC Lifttoilette Skizze WC-Notruf

Sanitärräume für Schüler/Lehrer mit Behinderung sind geräumig und mit ausreichender Ablagefläche zu gestalten. In diesen Sanitärräumen ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm sichern, um Rollstuhlbenutzern eine Richtungsänderung zu ermöglichen. Es wird empfohlen, in Sanitärräumen und Umkleideräumen eine Liege, bzw. Klappliege für mobilitätseingeschränkte Benutzer vorzusehen. Bei der Dimensionierung des Raumes ist eine Stellfläche für die Liege von 180 cm Länge, 90 cm Breite und 46 - 48 cm Höhe sowie eine Bewegungsfläche vor der Liege von 150 cm Tiefe zu planen. Entlang von Umkleideschränken ist eine 120 cm breite Bewegungsfläche vorzusehen.

Vor Sanitärobjekten, die von Rollstuhlfahrern genutzt werden, sind Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm erforderlich. Diese Bewegungsflächen dürfen sich überschneiden.
Vorwandinstallationen sind mit Wandverstärkern zu versehen, um Waschtisch und WC bei Bedarf höhenverstellbar und diverse Stützgriffe und Haltegriffe am WC, Waschtisch und im Duschbereich problemlos anordnen zu können. Für ein wandhängendes WC, welches Rollstuhlfahrer benutzen, ist eine Standfläche von 40 cm x 70 cm einzuplanen. An beiden Seiten des WCs ist eine Bewegungsfläche von 90 cm x 70 cm vorzusehen. Ggf. sind körpergerechte Einbauhöhen für Sanitärobjekte festzulegen.

Warmwasseranlagen in Sanitärräumen müssen so installiert oder betrieben werden, dass eine gesundheitsgefährdende Vermehrung von Legionellen vermieden wird. In Sanitärräumen ohne zentrale Warmwasserversorgung ist alternativ eine dezentrale elektrische Warmwasserversorgung sinnvoll. Armaturen sollten mit Temperaturbegrenzern ausgestattet werden. Empfohlen werden Einhebelmischarmaturen mit längerem Hebel oder berührungslose Armaturen.

Rollstuhlabstellräume müssen für den Wechsel des Rollstuhls eine Bewegungsfläche von 180 cm x 150 cm zur Verfügung haben. Vor den Rollstuhlabstellplätzen ist eine weitere Bewegungsfläche von 180 cm x 150 cm vorzusehen.

Schwimmbecken und Therapiebecken sind mit Einstieghilfen, wie Rutsche oder Lift, und mit Handläufen an den Beckenrändern auszustatten. Rund um die Becken sind ausreichende Bewegungsflächen einzuplanen. Empfohlen werden mind.180 cm tiefe Bewegungsflächen.

Brandschutz, Schallschutz und Telekommunikation

In Brandschutzkonzepten sind auch die Belange von Schülern, Lehrern und Besuchern mit motorischen und sensorischen Einschränkungen in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr zu berücksichtigen. Es sind barrierefreie Rettungswege zu schaffen und Evakuierungsgeräte, wie Rettungsrutschen, Rettungsschlauch und Rettungsstühle für den Brandfall vorzuhalten. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Selbstrettung von Rollstuhlbenutzern zu legen. Evakuierungspläne mit Angabe der festgelegten Fluchtwege und der vorhandenen Evakuierungsgeräte sind auf Informationstafeln taktil, visuell und akustisch so zu gestalten, dass sie auch für Schülern mit Behinderungen verständlich sind.

Besondere Maßnahmen des Schallschutzes, wie Verteilung der schallabsorbierenden und schallreflektierenden Flächen, sind in den Aufenthaltsbereichen der Schüler erforderlich. Schüler mit eingeschränktem Hörvermögen haben es bei hohen Nachhallzeiten in Unterrichtsräumen besonders schwer.

Kommunikationsanlagen, wie Türöffner- und Klingelanlagen, Gegensprechanlagen, Notrufanlagen und Telekommunikationsanlagen sind in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen. Der besondere Bedarf für Schüler, Lehrer und Besucher mit Sehbehinderungen und Hörbehinderungen ist zu berücksichtigen.

Autorinfo

Alles barrierefrei bauen

Frau Dipl.-Ing. Helga Baasch

16761 Hennigsdorf OT Stolpe-Süd

Zusatzinfo

Im Rahmen des Bund-Länderprogrammes "Initiative Inklusion" werden bis zu 20.000 schwerbehinderte Schüler aller allgemeinbildenden Schulen mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf ihr späteres Berufsleben vorbereitet. Dafür werden 40 Mio. EUR aufgewendet.

Checkliste zum Download:

Inklusive Schulen Planungsgrundlagen Checkliste

Legende der Checkliste

Anforderungen Schüler mit motorischen, sensorischen, kognitiven Einschränkungen

Anforderungen der Rollstuhlbenutzer