Der Brandschutz hat insbesondere bei Wohnanlagen für ältere und behinderte Menschen oberste Priorität. Das Brandschutzkonzept wird zusammen mit den Planern der Wohnanlage und der örtlichen Feuerwehr erarbeitet. Darin enthalten sind auch die Festlegungen zu den Sicherungssystemen der Brandschutztüren in der Wohnanlage. Für den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen sind die Vorschriften der Garagenverordnung der einzelnen Bundesländer zu beachten.
Die Sicherheit der Bewohner spielt dabei eine wichtige Rolle, deshalb empfehle ich Ihnen, Ihre Forderungen, die in meinen Augen berechtigt sind, dem Vermieter mitzuteilen. Um die nachstehenden Forderungen vom Vermieter realisieren zu können, ist eine einvernehmliche Lösung dieser Probleme zu suchen:
- Unbefugte dürfen nicht über die Tiefgarage in das Wohnhaus gelangen,
- das Notlicht muss auch innerhalb der Schleuse zu bedienen sein und
- Wasser in der Tiefgarage, z.B. durch starken Regen verursacht, muss abfließen können.
Über geeignete Schließsysteme für Türen, insbesondere für Brandschutztüren, informiert Sie die Feuerwehr, Polizei und Sicherheitsfirmen.
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