Nach den noch gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) von 1992 sind für Sehbehinderte 2 verschiedene akustische Signale vorzusehen, das Freigabesignal (Grünsignal) ist "intermittierend mit sinusförmiger Amplitude in einer Frequenz von 880 Hz +50 Hz auszuführen. Die Taktfrequenz soll 2 Hz + 10% betragen." Um das Auffinden der Querungsstelle zu erleichtern, können "besondere akustische Orientierungssignale gegeben werden, die sich aber deutlich von den Freigabesignalen unterscheiden müssen." (RiLSA, 7.5 Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte). Zusätzlich sollten taktile Signalgeber installiert werden, mit einem Vibrator - je nach Fabrikat - auf der Ober- oder Unterseite, die bei 'Grün' aktiv werden.
Details sind in der DIN 32981 Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) geregelt. Der Entwurf für die neue RiLSA verweist hier einfach auf die DIN.
In jedem Falle muss sich das Freigabesignal deutlich vom Auffindesignal unterscheiden, es ist lauter und deutlich schneller. Wenn dies nicht gegeben ist, ist die Anlage entweder nicht regelgerecht oder aber die Akustik funktioniert nicht und muss repariert werden. |