Sie haben recht, die DIN 18040 ist noch nicht in der LTB eingeführt, es gilt noch die DIN 18024.
Aber für mich ist die Frage, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Treppe auch gilt, wenn es einen Aufzug gibt?! Der in direkter Nachbarschaft zur Treppe gelegene Aufzug wird ja sicher von den gehandicapten Menschen benutzt, die nicht sicher auf einer Treppe unterwegs sind. In einer Broschüre des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg wird die gewünschte Vermeidung von Untertritten mit der Stolpergefahr beim Hochsteigen begründet. D.h. auch wenn man argumentiert, dass im Brandfall der Aufzug gesperrt ist und dann auch gehandicapte Menschen die Treppe benutzten, dann geht es ja abwärts und die Stolpergefahr durch überstehende Stufen besteht nicht. Der Untertritt hat, neben den gestalterischen Vorteilen in der Lichtführung, ja auch den Vorteil, dass die Menschen, die die Treppe benutzen, einen größeren Auftritt haben. Mit geschlossenen Stufen hätte ich zwar immer noch einen Auftritt von 26cm (der gerade noch nach DIN 18065 zulässig ist), aber die Erfahrung (v.a. von Menschen mit großen Füßen) legt doch nahe, dass ein Untertritt viele Vorteile hat! (Ein größeres Treppenhaus mit längeren Stufen ist in dem denkmalgeschützten Gebäude aus Platzgründen leider nicht möglich). In folgenden Forumsbeitrag: http://nullbarriere.de/forum/oeffentliche-gebaeude/109-treppe-oder.htm
schreiben Sie in Ihrer Antwort ja auch: "Der Aufzug erfüllt die Anforderungen zur barrierefreien Überwindung von Höhenunterschieden und Nutzung des Aufzuges durch die oben genannten Personengruppen. Die Treppe muss "nur" die bautechnischen Anforderungen erfüllen.". Wenn man dann, wie oben der Broschüre des Wirtschaftsministeriums dargelegt, den Untertritt bzw. die offene Stufe als Problem beim Hochsteigen ansieht, dann ist im Brandfall (wo in diesem Gebäude alle nach unten gehen) das Problem ja nicht gegeben?! Oder ziehe ich hier falsche Schlüsse? (Die Stufenmarkierung, ausreichende künstliche Beleuchtung... sind selbstredend entsprechend geplant. Der Elektroplaner hat auch eine entspr. Lichtberechnung erstellt).
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