Mir sind keine rechtlichen Regelungen bekannt, die eine Doppelnutzung des Toilettenraumes in Ihrer öffentlich zugänglichen Einrichtung verhindern könnten. In der DIN 18040, Teil1, erschienen im Oktober 2010, wird ein Behinderten-WC gefordert. Sie schildern, dass aus Platzgründen nur ein Behinderten WC-Raum geschaffen und der nicht nach Geschlechtern geteilt werden kann. Ich finde es richtig, dass Sie für Ihre Kunden, auch für Rollstuhlbenutzer, einen Toilettengang in Ihrer Einrichtung ermöglichen. Da die öffentliche Nutzung der Personaltoilette eher selten erfolgen wird, gehe ich davon aus, dass Ihr Personal auch mit dieser Lösung einverstanden ist. Ich empfehle Ihnen, das Gewerbeamt darüber zu informieren.
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