Kitas gehören zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und müssen, falls es in der Landesbauordnung gefordert wird, beim Neu- und Umbau barrierefrei zugänglich sein. Planungsgrundlage hierfür ist die DIN 18040. Teil 1, die im Oktober 2010 veröffentlicht wurde. Die barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn alle Haupteingänge stufen- und schwellenlos erreichbar sind. Falls in dem geplanten Anbau ein 2. Haupteingang geplant ist, sollte dieser leicht auffindbar und barrierefrei gestaltet werden. Als Kompromiss könnte dann der alte Haupteingang mit der Stufe so bleiben, falls die finanziellen Mittel für die barrierefreie Umgestaltung des Haupteinganges nicht mehr ausreichen. Der barrierefreie Zugang zum Haupteingang ist durch den Anbau einer Rampe möglich. Für diese Rampe sind beidseitig Handläufe und Radabweiser erforderlich. Es ist aber evtl. möglich, dass der Zugang zum Haupteingang so gestaltet wird, dass ein Zuweg mit bis zu 3% Neigung und Böschung entsteht. Es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Experten für Barrierefreies Bauen beraten zu lassen. ... auf nullbarriere.de DIN 18040-1 Wege, Plätze, Zugang
DIN 18040-1 Rampen
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