Automatiktür im Feuerwehrgerätehaus erforderlich?ich habe eine vermutlich eher juristische Fragestellung. Bei der Planung eines Feuerwehrgerätehauses war eine Anforderung, die zusätzliche Schaffung eines Raumes, welcher von einer karitativen Einrichtung mitgenutzt werden soll. Da Toiletten und der große Aufenthaltsraum somit gemeinschaftlich genutzt werden, entstand die gleichzeitige Anforderung "behindertengerecht" zu bauen. Aus der DIN geht hervor, dass der Zugang vorzugsweise über eine Automatiktür geregelt werden soll. Da es sich hauptsächlich ja um ein Feuerwehrgerätehaus handelt, in dem von den Nutzungseinheiten her betrachtet, die "behindertengerechte Nutzung" deutlich untergeordnet nazusehen ist, erscheint mir hier der unablässige Notwendigkeit einer Automatiktür nicht gegeben. Dass der Hauptzugang eine ausreichende Breite und einen leicht zu öffnenden Beschlag erhalten muss, ist logisch. Aber kann mir jemand eine plausible Begründung liefern, warum hier an dieser Stelle unbedingt eine Automatiktür eingeplant werden soll? Meiner Einschätzung nach ist dies sinnvoll bei Gebäuden, an denen die Ankunft eines behinderten Menschen quasi unbeobachtet geschieht und sich somit keine zusätzlichen Behinderungen beim Zutritt ergeben sollen. Hier ist doch aber davon auszugehen, dass eine Person für die geplante Veranstaltung das Gebäude erst aufschliessen muss und somit in unmittelbarer Nähe für den Fall eines eingeschränkten Zuganges jemand zur Hilfestellung unmittelbar in der Nähe wäre. Ich bin gespannt auf die Reaktionen. |