Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung. Wer übernimmt Kosten für Umbau und Hilfsmittel?Ich bin behindert 70% G,B,aG,T 47 jahre alt Eu Rente
und Grundsicherung vom Soz. Welche finanziellen Hilfen/Leistungen kann ich durch die Pflegekasse
beantragen bei Pflegestufe I? Ich ziehe jetzt in eine neue Wohnung, die nach 3 jährigem Kampf mit den Ämtern endlich bewilligt wurde. Die neue Wohnung kann noch einige Anpassungen vertragen. 1. Wannenlift 2. WC Sitz Umbau oder Erhöhung 3. Der neue Vermieter hat einen Aufzug nur für diese Wohnung angebaut. Leider aber ist der Fahrkorb nur 130 cm lang, mein Rolli aber 140 cm lang. Beide Türen desAufzuges sind robuste Halbtüren,so dass ich jetzt, um mit dem Rolli in die Wohnung zu kommen, die Fahrstuhlsperre für die Türen umgehen müsste.
Gibt es hier Mittel zur Erweiterung oder Umbau von der Kasse? 4. Von wem können die Kosten für den Maler in der alten Wohnung übernommen werden?
(Übergabe Leitungen/ Abnahme) Soweit ich weiß, gib es von der Pflegekasse nur für je ein Projekt Zuschüsse. Welche Maßnahmen gehören zu einem Projekt? Welche Leistungen der Pflegekasse kann ich beantragen? Für welches Projekt und in welcher Höhe? Welche Arbeiten muss ich von Fachfirmen durchführen lassen und welche kann ich durch Familie, Freunde etc ausführen lassen? Müssen Leistungen der Pflegekasse gekoppelt werden mit Leistungen der Grundsicherung? also dem Sozialamt ? Muss ich diese Leistungen bei Erhalt von Leistungen durch die Pflegekasse dem Grundsicherungsamt (SOZ) zur Kenntnis geben?
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