Beinhaltet DIN 18025 1&2 Notrufanlagen in normalen Wohngebäuden?Titel stellt die Frage. Ein Kollege und ich sind uns uneinig, ob die DIN 18025 (Teil 1 und 2) direkt besagt, dass normale barrierefrei geplante/gebaute Wohnhaeuser mit Notrufanlagen (oder aehnlichem) ausgestattet sein muessen. Meiner Meinung nach sind Notrufanlagen (z.B. Melderschalter ueber dem Bett, mit dem eine etwaige Betreuung gerufen werden kann) nur im Individualfall notwendig, wenn sich ein koerperlich Behinderter (Rollstuhlfahrer oder anders motorisch behindert) etwa nicht selbststaendig nachts auf Toilette begeben kann. Dies muss aber fuer den Einzelfall festgestellt werden, da barrierefreies Bauen nicht unbedingt gleichbedeutend mit betreutem Wohnen ist. Ich habe in der DIN gesucht, aber keine genaue Aussage dazu gefunden. Hat da jemand anders eine bessere Auskunft parat? Danke im Voraus,
Fabian |