Obwohl dies mehr eine politisch-philosophische Frage ist, hier einige Gedanken dazu:
Der Bürger im Staat hat alle Freiheiten. Weil dies zu Konflikten führt, regelt man Grundsätzliches per Gesetz. Aber nur, soweit man persönliche Freiheiten nicht zu weit einschränkt.
Wenn ich mir ein Haus baue, dann so, wie ich es für richtig halte. Einige Grundregeln müssen aber zum Schutz der Allgemeinheit eingehalten werden. Ein Beispiel: Überschlag von Bränden soll verhindert werden.
Wenn ich meine Liegenschaften oder Teile davon vermieten möchte, werden zum Schutz der Mieter höhere Anforderungen gestellt. Ein Teil der Wohnungen muss ja auch barrierefrei gestaltet sein. (BauO Berlin: "§ 51 Barrierefreies Bauen
(1) 1In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. 3§ 39 Abs. 4 bleibt unberührt." Das ist schon mehr, als Sie vorschlagen!
Damit genug der Zwänge für den Eigentümer. Kostenneutral sind die Anforderungen für Obergeschosse ja nun doch nicht zu erfüllen. Durch immer höhere Anforderungen würde man sonst ja den Wohnungsbau für einfache Wohnungen insgesamt drosseln, da eine gewisse Wirtschaftlichkeit für die Gebäudebetreiber ja auch noch gegeben sein muss, und sich letztlich ja auch die höheren Errichtungskosten auf die Mieten niederschlagen würden, und das ist ja auch nicht im Sinne aller Mieter, die vielleicht wirklich diesen Standard nicht brauchen.
Der Nutzen des Einen wäre der Schaden des Anderen. Hier gilt es für den Gesetzgeber abzuwägen. Sicher spielt dabei auch eine Rolle, welcher Anteil der Bevölkerung betroffen ist. Daher vermute ich, dass, wie sie sagen, zielgruppenfolgend sich das Angebot nach marktwirtschaflichen Regelungen ohnehin zu weniger baulichen Barrieren entwickeln wird.
Normen/VDI-Richtlinien und dergleichen sind, anders als Gesetze, zunächst nur als Basis zu verstehen, die zwischen Vertragspartnern vereinbart werden KANN. Der Gesetzgeber greift u.a. auf Normen zurück, da diese zügiger technischen Entwicklungen folgen als Gesetze. Hier haben sich Menschen Gedanken gemacht, die mit einem speziellen Thema besonders befasst sind. Idealerweise sollte sich in den Normen die gebündelte Fachkompetenz wiederfinden. Halte ich eine Norm ein, kann ich behaupten: alles Nötige wurde getan, mehr kann keiner verlangen (außer in meinem Einzelfall ist die Einhaltung der Norm grober Unfug, dann sehe ich mich selbstverständlich gehalten, von der Norm abzuweichen!). Das ist doch für alle, die nicht so bewandert in diesem Thema sind ein toller Service!
Jeder, der sich zum Beispiel zielgruppenorientiert entscheidet, sein Geschäft, Hotel oder was auch immer barrierefrei zu gestalten, kann nun dort nachschlagen, wie das anzustellen ist. So wird bei öffentlichen Bauten verfahren. Deshalb darf aber nicht jeder Blinde gezwungen sein, sein Eigenheim mit einer Rampe auszustatten - beispielsweise.