Die von Ihnen gestellte Frage ist mit den von Ihnen gegebenen Stichworten leider meines Erachtens nicht in einer für Sie erhellenden Weise zu beantworten. Vielleicht lassen Sie uns einfach Ihr Problem wissen?
Die Anforderungen der DIN und anderer Vorschriften sind nicht für alle Bauten gleichermaßen zwingend umzusetzen. Es kommt zum Beispiel auf die Anforderungen Ihrer Landesbauordnug an, darauf, ob in der Stadt/oder Gemeinde zusätzliche Verodnungen und dergleichen gelten, ob Bestandsschutz vorliegt, wie groß die Einrichtung bzw. die Nutzungseinheit im Obergeschoss ist, ob die Einrichtung ein Pflegeheim (hauptsächlich demente, bettlägerige Patienten) oder eine Wohneinrichtung mit Appartements ist (faktisch, nicht dem Namen nach! - daraus ergibt sich die Unterfälligkeit bezüglich Sonderbauverordnungen) und auf das für das Gebäude vorliegende Brandschutzkonzept mit Ausführung organisatorischer, ggf. kompensatorischer Maßnahmen. Daraus können Sie vielleicht erkennen, wie es zu so unterschiedlichen Meinungen kommen konnte. Selbst, wenn zwei Fachplaner Brandschutzkonzepte für Ihre Einrichtung erstellen sollten, wären diese vermutlich verschieden.
Klar ist aber: Wenn Sie in einer Seniorenresidenz leben, sollten Sie sich darin frei bewegen können und nicht durch zu schwergängige Türen im Alltag auf Hilfe angewiesen sein. (Ich rate, dass Ihre Frage in diese Richtung zielt.)
Meist werden Türen aus diesen Gründen ständig offen gehalten. Dies ist, wenn es sich um für den Brandschutz relevante Türen handelt, anlagentechnisch so lösbar, dass die Türen im Brandfall (meist bei Erkennung von Rauch an einem beigeschalteten Melder) automatisch schließen. Sogenannte Freilauftürschließer erlauben im Normalbetrieb das Öffnen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Dies scheint mir für Ihren Fall die zeitgemäße Lösung zu sein, falls die Türen auch noch anderen Zwecken dienen (Verminderung von Zugluft, Schallschutz, Zugangsbegrenzung,...) Wer brandschutzrelevante Türen manipuliert gefährtet das Leben von Bewohnern und Angestellten. Viele Tode durch Brandfälle gibt es in Senioren- und Krankeneinrichtungen, und zwar durch Ausbreitung von Rauch!
Für den Brandfall sollte es organisatorische Festlegungen geben, wie Sie und die Mitabeiter zu verfahren haben, damit Sie nicht im Rauch auf der falschen Seite der Tür gefangen sind. Diese sollten Sie der aushängenden Brandschutzordnung (rot umrandet "Verhalten im Brandfall" und dem Flucht- und Rettungsplan entnehmen können. Manchmal rät die Feuerwehr bis zum Eintreffen der Rettungskräfte in der eigenen Wohnung/im Zimmer zu bleiben und die Tür geschlossen zu halten, bis der Flur entraucht ist! Zusätzlich ist es eigentlich angezeigt, entsprechende Übungen oder zumindest Einweisungen mit den Bewohnern vorzunehmen. Aus der Praxis sind mir leider keine Fälle bekannt, wo dies auch tatsächlich durchgeführt wird. Gerne würde ich ein entsprechendes Projekt beratend begleiten!
Hier finden Sie den Bericht zu einem ähnlichen Projekt:
(http://www.feuerwehr-margetshoechheim.de/index.php?option=com_content&view=article&id=114:brandschutzaufklaerung-beim-seniorenkreis&catid=35:allgemeine-nachrichten&Itemid=118)
Dies könnte man entsprechend ergänzen. Die örtliche Feuerwehr kann bestimmt einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen, vielleicht kann sogar der Konzeptersteller teilnehmen. Vielleicht können Sie ja Ihren Heimbeirat von einem Projekt "Brandschutz" überzeugen. Sie haben ein Recht auf ein schlüssiges Brandschutzkonzept, und ein Recht darauf, darüber aufgeklärt zu werden!
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Erfüllung von Vorschriften ohne Sinnhaftigkeit ist gerade im Brandschutz nicht angezeigt. Gibt es eine konkrete Gefahr, müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Gibt es im Einzelfall keine Gefahr, kann man dieses feststellen, und auf Regelmaßnahmen unter Umständen verzichten oder diese durch andere Maßnahmen ersetzen.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser ungewöhnlich langen Antwort doch etwas zur - wenn auch eher allgemeinen - Erhellung der Angelegenheit beitragen. Falls nicht, oder nicht genug, fragen Sie gerne weiter, wir werden uns schon herantasten.