Informationen zu Bodenabläufen finden Sie in der Norm DIN 1986-100
- Jeder Wasserentnahmestelle innerhalb von Gebäuden, muss ein Ablauf zugeordnet sein. (Ausnahmen: Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke sowie für Wasch- und Geschirrspülmaschinen).
- Sanitärräume in Gebäuden, die allgemein zugänglich oder für einen wechselnden Personenkreis bestimmt sind (wie z.B. Gaststätten, Hotels, Sportstätten, Schulen, etc.), müssen einen Bodenablauf mit Geruchsverschluss enthalten. Dazu sind auch Baderäume in Eigentums- und Ferienräumen zu rechnen, die durch Vermietung oder
Eigentumswechsel ebenfalls fremdgenutzt werden.
- Badezimmer in Wohnungen sollten einen Badablauf enthalten, wenn nicht die Bodenentwässerung bereits durch eine bodenebene Duschrinne oder Ablauf gesichert ist. Ein Badablauf gewährleistet den sicheren Schutz vor Überflutung z.B. von Badewannen-Überlaufwasser oder von defekten Rohrleitungsanschlüssen.
- Gemäß Arbeitsstätten-Richtlinien, muss in Waschräumen für 30 m² zu reinigender Grundfläche ein Bodenablauf eingebaut werden. ... auf nullbarriere.de bodenebene Duschrinne |