"Die Begründung für Ihren Bauantrag auf bauliche Änderungen an Ihrem Haus durch einen Anbau finden Sie im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), § 7, (2) Absatz 1 gilt auch für sonstige bauliche oder andere Anlagen im Sinne von § 4. Um ihren Anbau realisieren zu können, weil Ihr Haus einer Gestaltungssatzung unterliegt und Sie deswegen keine Zustimmung zu Ihrem Anbau vom Bauamt bekommen, müssen Sie sich Verbündete suchen, um eine Änderung der Gestaltungssatzung zu erreichen, damit Sie aus Ihrem Haus mit Ihrem Kind nicht ausziehen zu müssen. Verbündete könnten sein: Pflegekasse/Pflegestützpunkt , Wohnberatungsstellen in NRW, Landesarchitektenkammer, Behindertenbeirat der Stadt Lünen, Behindertenbeauftragter NRW sowie Presse (Zeitung, Radio, Fernsehen). Vielleicht bekommen Sie von einem Nutzer des Forums einen Hinweis, wie Sie Ihre Baumaßnahme auch auf rechtlichem Weg mit Hilfe eines Ombudsmannes in kurzer Zeit realisieren können.
|