Leider kenne ich die Vorschriften in Großbritanien nicht und dank Internet kann man sich ja ein solches Gerät in GB bestellen und Einbauen lassen.
Die Hersteller in unserem Land haben sämtliche Kosten in Ihrem Angebot enthalten, ausländische Hersteller geben Ihnen ein Produkt. Um Zulassung, die Kosten der Zulassung, Erstellung von Prüfbuch usw. eventuell sogar Einzelabnahmen haben Sie sich zu kümmern und gehen zu Ihren Lasten.
Die deutsche Gesetzgebung hat gerade im Bereich der Personenbeförderung höchste Sicherheitsanforderungen gestellt und diese kosten nun mal auch Geld.
Sollten sie wirklich über einen Kauf aus dem Ausland nachdenken, so möchte ich Sie auch auf Folgekosten hinweisen:
Nehmen wir mal an, der Treppenlift bleibt auf halber Treppe stehen der/die Person mit Behinderung kommt weder rauf noch runter, sie benötigen schnellstens einen Kundendienst, der per Flugzeug nach ca. 5-6 Stunden dann bei Ihnen ist.
Flugkosten, Arbeitszeit, Reisezeit usw. summiert sich da schnell auf drei bis viertausend Euro und dies nur für eine Störung!
Bei drei Störungen haben Sie die Kosten für ein deutsches und zugelassenes Produkt wieder heraus.
Anders herum kann die Person auf dem Treppenlift von Helfern heruntergehoben werden, ein Kundendienst erfolgt im Zuge der nächsten Wartungsrunde in drei bis sechs Wochen. Solange ist die Treppe für jegliche Personen durch die Plattform versperrt.
Ich würde Ihnen vorschlagen, dass sie mit dem Experten, hier z. B. Herrn Ing. Unser aus Schweinfurt, Kontakt aufnehmen und sich über Fördermöglichkeiten bzw. Bezuschussmöglichkeiten aufklären lassen.
Falls sie nun meinen, dass ich bei einer Herstellerfirma von Treppenliften arbeite, muss ich Ihnen mitteilen, dass ich neutraler Fachberater für Aufzüge bin und schon mehrmals solche Fälle mit ausländischen Produkten hatte. Vor allem während der Gewährleistungszeit haben sich die Hersteller geweigert, schnellstens einen Monteur zu der Anlage zu senden, es sei denn, die Reise- und Flugkosten wurden vom Betreiber übernommen.