Es gilt noch die DIN 18024, Teil 1 "Barrierefreies Bauen - Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze". Unter Abschnitt 16 heißt es, 3% der PKW-Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, müssen nach DIN 18025, Teil 1 gestaltet sein. Dort heißt es, die Bewegungsfläche an einer Längsseite des Kraftfahrzeuges muss mindestens 150 cm tief sein. Werden PKW-Sellplätze als Längsparkplätze angeordnet, so muss, gemäß DIN 18024, Teil 1, mindestens 1 Stellplatz 750 cm lang und 250 cm breit sein.
Für barrierefreie Parkplätze an öffentlich zugänglichen Gebäuden und Arbeitsstätten gilt noch die DIN 18024, Teil 2. Dort werden 1% der Parkplätze oder mind. 2 PKW-Parkplätze barrierefrei gefordert. Normen sind Empfehlungen. Es gelten immer die Forderungen in den Landesbauordnungen oder entsprechende Festlegungen in den Kommunen. |