Quergefälle an Rampen ist deshalb äußerst problematisch, weil die Gefahr besteht, dass Rollstuhl- oder Rollatornutzer nicht mehr ihre Spur halten können und dann - beschleunigt durch das Gefälle, "vor die Wand fahren". Deshalb ist das Quergefälle bei Rampen eigentlich ausgeschlossen. Auch an Zwischenpodesten kann das Quergefälle zu unbeabsichtigten Richtungsveränderungen führen, v.a. wenn man hier nicht ganz zur Ruhe kommt. Es ist aber in den Regelwerken bisher nicht explizit ausgeschlossen.
Letzteres gilt auch für das Längsgefälle, nach DIN 18040-1 müsste es eigentlich nur unter 3 % bleiben, wie für Gehwege zulässig. Eindeutig werden Rampen im Außenbereich aber erst in der DIN 18040-3 geregelt werden.
Natürlich ist ein gewisses Gefälle im Außenbereich zur Entwässerung erforderlich. Ein dazu hinreichendes Quergefälle von 2,5 % auf Podesten ist aber wegen der Gefahr des Abdriftens äußerst problematisch, eher ist dann ein Längsgefälle vertretbar.
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