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Beitrag Barrierefreier Fuß und Fahrradverkehr - Ein Thema für die DIN 18070 ?!

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Fachberater Unser
erstellt:
22.07.2010 09:48:10

Expertenseite

Barrierefreier Fuß und Fahrradverkehr - Ein Thema für die DIN 18070 ?!

Immer öfter nutzen Radfahrer Gehwege. Kommunen tolerieren das im Sinne der Umwelt. Mehr Radfahrer, weniger Autos.
Aber nicht nur Sehbehinderte und Blinde sind auf kombinierten Rad-&Fußwege gefährdet. Auch die Breite des Seitenraumes, Mindestbreiten des Fahrradstreifens und des Fußweges gemäß RASt06/EFA2002 [ Straßenkategorie, Fußgänger-Fahradfahrerfrequenz / Stunde, KFZ / Tag ] wird vielfach nicht beachtet.
Fahrradfahrer sollten dem Strassenverkehr zugeordnet werden und der Fahrradstreifen bündig mit der Strasse sein. So werden sie frühzeitig auch im Querungs- und Kreuzungsbereich erkannt und können sich auch an Ampeln sicherer einfädeln.
Kombinierte Fuß-Radwege sollten nur in Ausnahmefällen geplant&gebaut werden und aus Gründen der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheitspflicht optisch und haptisch z.B. Rillenplatte getrennt nach dem 2-Sinneprinzip ausgestaltet sein.
Natürlich sollten sie die Mindestbreiten des Seitenraumes , sowie des Fahrradstreifens und Fußweges gemäß RASt06/EFA 2002 S.15 sowie auch die Mindestbreiten nach DIN 18024 T1 aufweisen.
Die einfache Trennung mit farbigen Streifen ist für Blinde unzumutbar, wenn z.B. beim Fußweg die seitliche Aufkantung fehlt...
Ein Punkt in der "DIN 18070 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" sollte auf diesen Mischverkehr dh. kombinierte >Fuß-&Radwege konkret eingehen. Planungsfehler werden offensichtlich nicht durch die StVO §2 abgefangen.
Hier gilt grundsätzlich Fahrräder gehören auf den Radweg oder spezielle Fahrstreifen entlang der Straße. Ist beides nicht vorhanden, müssen Erwachsene auf der Straße fahren. Kinder bis 8 Jahre müssen, Kids bis 10 Jahre dürfen den Gehweg nutzen.
Als Diskussionsgrundlage sei auf das Positionspapier des ADFC e.V. und Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. hingewiesen
Siehe insbesondere Punkt 2), 3) und 8) welche hier besondere Beachtung bei der
Planung finden sollten! Unter Punkt 1.3 sind die beanspruchten Verkehrsflächen dargestellt
http://www.fussverkehr.de/cms/index.php?id=5

Mit barrierefreien Grüßen
Andreas Unser Dipl. Ing Architekt + Stadtplaner SRL
http://nullbarriere.de/wohnberater-by-unser.htm

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