Viele Fragen lassen sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Alle Regelwerke, ob von DIN, FGSV oder Bahn, begrenzen das Gefälle barrierefreier Rampen auf 6 % und schreiben zusätzlich alle 6 m ein Ruhepodest vor. Diese Regelung geht davon aus, welches Gefälle noch von einem durchschnittlichen Rollstuhlfahrer mit Handbetrieb bewältigt werden kann. Deren Kondition und Reichweite ist natürlich begrenzt, das gilt aber auch für Entfernungen in der Ebene. Für Rollatornutzer gelten etwa ähnliche Grenzen. Mit Rollstühlen, die durch einen Begleiter geschoben werden, lassen sich noch etwas steilere Rampen bewältigen. Für Elektrorollstühle sind auch lange Rampen mit 10 % Steigung selten ein Problem. Andererseits sind Aufzüge sehr störanfällig, gerade in ländlichen, kleineren Bahnhöfen lassen Reparaturen oft lange auf sich warten. Gleichzeitig sind hier - auch wegen der größeren Entferneungen - eher elektrisch angetriebene Rollstühle unterwegs. Deshalb lässt sich die Frage nur im Einzelfall - unter Abwägung aller Gesichtspunkte - beantworten, ob an dieser Stelle Auzügen oder Rampen das angemessene Mittel sind, um die Höhendifferenzen barrierefrei zu überwinden. ... auf nullbarriere.de Rampenlänge, Steigungsverhältnis im öffentlichen Bereich |