Gitterroste sind als Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Personen nur bedingt geeignet, weil deren Profile keine tastbare Leitfunktion mit dem Blindenlangstock zulassen. Das heißt, die Informationen müssen podotaktil und haptisch erkannt werden, um sie entsprechend interpretieren zu können. In der E DIN 32984 (2010-02) sind dafür linierte Rippen- und punktuelle Noppenstrukturen vorgesehen, die im Zusammenspiel eine Leit-, Orientierungs- und Warnfunktion ermöglichen. Bei den Gitterrosten ist diese Verknüpfung (auch unter der Anwendung von Lamellenrosten) nicht möglich. Verlegte Gitterroste können aber hilfreich sein zur Erkennung einer hörbaren Raumkante z.B. bei Regenwasserabflüssen oder durch die besondere Klangqualität eines bestimmten Bereiches, wie z.B. an einer Grundstückzufahrt. Sie lassen sich folglich in bestimmten Situationen als Element eines Leitsystems einbinden, wenn sie sich taktil und visuell eindeutig von der Umgebung unterscheiden. Im Einzelfall werden Gitterroste an Treppen als Aufmerksamkeitsfeld angelegt, wo das Oberflächenwasser zu den Treppen hin fließt und innerhalb des Rostes abgeleitet wird. Zu beachten ist, dass die Metalloberfläche eine rutschfeste Griffigkeit besitzen muss. Treppen mit Gitterrosten an öffentlichen Gebäuden sind oft für den Notausgang bestimmt. Sie müssen bei Barrierefreiheit neben der normgerechten Treppengeometrie den Sicherheitsanforderungen von Blinden und Sehbehinderten erfüllen, z.B. kontrastierende Stufenmarkierungen, seitliche Tastleiste für den Langstock, die bisher an bekannten Anlagen fehlen.
... auf nullbarriere.de DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen |