für Behindertencarports gibt es Planungsgrundlagen in der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen". Teil 1 erschien im Oktober 2010 und ersetzt die DIN 18024, Teil 2. Teil 2 ist in der Drucklegung und soll Ende August des Jahres erscheinen. Er ersetzt dann die DIN 18025, Teil 1 und Teil 2. Es gibt 2 Möglichkeiten der Anordnung von Parkplätzen. Die Längs- oder die Queraufstellung. Bei der Längsaufstellung ist eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche an der Fahrerseite des PKW erforderlich. Bei der Längsaufstellung ist an der Rück-, die die Einstiegsseite ist, eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche erforderlich. Detaillierte Planungsmaße entnehmen Sie bitte den aktuellen Normen.
In der DIN 18040 werden für Stellplätze Bewegungsflächen von mindestens 350 cm breit und 500 cm lang und für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch genannt. Ein Kassettenlift ist eine Hebevorrichtung für Rollstuhlbenutzer, die unter den Unterboden des Fahrzeugs montiert wird und deshalb platzsparend ist.
Der Kassettenlift wird entweder an einer Seite des Fahrzeugs oder am
Heck montiert.
Für den seitlichen Zugang sollte man die Länge des Kassettenlifts (1,2 m ?) + 1,5m Bewegungsfläche zum drehen, rechnen. Der AMF-Kassettenlift (K90 Active) benötigt nur 1m, d.h. 3,50 m Stellplatzbreite reichen aus. ... auf nullbarriere.de DIN 18040-1 Wege, Plätze, Zugang
DIN 18040-2 Wege, Plätze, Zugang
Behindertengerechte Fahrzeugumbauten |