In der DIN 18040-1 ist die zulässige Neigung der Zwischenpodeste nicht expliziert geregelt. Die Funktion der Zwischenpodeste erfordert aber, dass sie waagerecht sind. Nur für den Außenbereich ist besonders festgelegt, dass die Entwässerung gewährleistet sein muss.
Ähnlich sehen es auch die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA), die aber noch nicht gedruckt vorliegen. Sie schreiben ausdrücklich waagerechte Zwischenpodeste vor, erlauben zur Entwässerung höchstens eine geringe Querneigung (die die DIN 18040-1 ausdrücklich ausschließt, um das seitliche Abdriften zu verhindern). Es kann also nach DIN im Außenbereich ein gewisses Längsgefälle erforderlich sein, Das Gefälle der Zwischenpodeste darf aber die Funktion als sichere Ruheposition nicht beeinträchtigen. Das bedeutet m.E. höchstens 1,5 - 2 %, aber sicher nicht 3 %, wie die höchstzulässige Neigung von Gehwegen. Eine Verkürzung der Gesamtllänge der Rampenanlage kann also allenfalls ein erwünschter Nebeneffekt sein. ... auf nullbarriere.de DIN 18040-1 Rampen |