Behindertenparkplatz bei Umbau RathausvorplatzUnser Rathausvorplatz wurde vollig neu umgebaut und es wurden ca 25 Parkplätze geschaffen. Leider kein Behindertenparkplatz.
Wäre oder ist das nicht vorgeschrieben nach DIN 18024 mit 1% der Parkplätze oder mind. 2 barrierefreien Parkplätzen. Für diese Umgestaltung des Rathausvorplatzes gab es bestimmt irgendwelche öffentlichen Gelder und Zuschüsse. Für Behindertenparkplätze gibt es bestimmt einen höheren Zuschuss als für normale Parkplätze, da diese ja größer sind und evtl. auch überdacht. Wenn Behindertenparkplätze nach DIN vorgeschrieben sind, aber keine errichtet wurden, für die evtl. Zuschüsse geflossen sind, wo ist das Geld? Darf dieses Geld auch für etwas anderes genutzt werden? Oder ist man von der DIN 18024 "befreit", wenn das Rathaus für Rollifahrer eh nicht erreich- und betretbar ist , weil es keine Rampe gibt? Das Rathaus soll in den kommenden Jahren modernisiert werden mit behindertengerechten Zugangsmöglichkeiten. |