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Experten- und Berater-Datenbank Barrierefrei Bauen

Fachberater Andreas Unser

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung Beratung - Planung - Baubetreuung - Kostenschätzung - Stellungnahmen

Architekturwerkstatt FREIRAUM

Herr Dipl.-Ing. Architekt Andreas Unser

97422 Schweinfurt

Beratungsstelle Barrierefreies Bauen BAG

Arbeitsschwerpunkte:

  • DIN 18040 -1, DIN 18040-2, DIN 18040 -3 Straßen, Wege
  • Art 48 BarrierefreiesBauen BayBO, MBO Barrierefreies Bauen
  • Privat – Öffentlich - Sonderbau
  • Fördermittelberatung
  • Fachliche Stellungnahmen: Brandschutz GKl 1-5, Brandschutz + Barrierefreiheit
  • AV PfleWoqG Alten+Pflegeheim
  • GastG § 4 Gaststätten
  • GVFG GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz
  • SiGeKO nach BauStellVO
  • Vorträge + Fortbildungen

Alten- und Behindertengerechtes Bauen, Wohnen, Arbeiten und Leben

  • Beratung, Planung, Ausschreibung, Baukoordination nach Absprache
    Zugang und Erschließung, WC/Bad, Küchen, Aufzug/Rampe/Lifter...
  • Neubau , Umbau und Erweiterung von Wohnungen Art 48 / DIN 18040
  • Gemeinnützige Gesellschaften, Körperschaften öffentl. Rechts, Kirchen
  • Öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten n. Art 48 BayBO /DIN 18040 T1
  • Städtebauliche Maßnahmen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
    Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs-& Grünanlagen, Spielplätze
    Freiflächen, Gärten und Sportplätze, Messen und Veranstaltungen
    Öffentlicher Nahverkehr und Mobilität ( Bus, Bahn, PKW, Schiff, Luft)
  • Bebauungs- und Dorfentwicklungspläne nach DIN 18024 T 1
  • Fachliche Stellungnahmen und Beratungen nach KfW / BayBO / GVFG
  • Stellungnahmen + Checkliste nach AV PfleWoqG für Alten-&Pflegeheime
  • Unterstützung und Prüfung bei Reklamation und Mängelbeseitigung
  • Vorträge: z.B. "Barrierefreies Bauen" - "Brandschutz+Barrierefreiheit" …
  • Fachbeiträge und Veröffentlichungen

Leistungen:

  • Die telefonische Beratung oder im Büro der Beratungsstelle im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung ist kostenfrei
  • Beratung vor Ort nach Terminabsprache möglich ! (Beratungspauschale)
  • Die Leistungen werden individuell im Baukastenprinzip nach Absprache und den Bedürfnissen des Ratsuchenden als Zeithonorar § 7 HOAI oder auf Wunsch als Pauschalleistung angeboten.
    Die Abrechnung der Beratungs-Leistungen nach § 40 SGB XI mit ihrer Pflegekasse und KfW ist möglich !

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